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Psychisch kranke Frau: Finnin ist nach Schönefeld umgezogen

Sie könnte in einem Bett schlafen, gutes Essen genießen und sich von Landsleuten beraten lassen. Doch die 40-jährige, offenbar psychisch kranke Finnin, die seit Monaten auf Berlins Flughäfen wohnt, lehnt Hilfe ab. Am Wochenende ist sie von Tegel nach Schönefeld umgezogen.

Sie könnte in einem Bett schlafen, gutes Essen genießen und sich von Landsleuten beraten lassen. Doch die 40-jährige, offenbar psychisch kranke Finnin, die seit Monaten auf Berlins Flughäfen wohnt, zieht weiterhin die harten Wartebänke einem weichen Bett vor und lehnt jede Hilfe ab. Die einzige Veränderung in ihrem Leben scheint zu sein, dass sie am Wochenende von Tegel nach Schönefeld umgezogen ist. Dort wird sie von Polizei und Flughafenverwaltung geduldet. Solange sie sich nichts zuschulden kommen lasse, könne sie bleiben, heißt es.

„Wir könnten sie jederzeit unterbringen“, sagt Kai Henttonen, der Pfarrer der finnischen Gemeinde. Es gebe etliche Privatpersonen, die sie aufnehmen würden. Henttonen hat zuletzt am Sonntag mit der Frau aus Finnland auf dem Flughafen Schönefeld gesprochen und versucht, sie zur Annahme von Hilfe zu überreden – vergeblich. Es sei sehr schwierig, Zugang zu ihr zu finden. Er habe eine große Anspannung und auch Angst gespürt, als er mit ihr gesprochen habe, sagt Henttonen. Besonders nachts fühle sie sich auf den Flughäfen am sichersten, dort seien immer Menschen und Sicherheitskräfte. Gleichzeitig hat der Pfarrer das Gefühl, dass die Frau nicht ganz verstehe, in welcher Situation sie sich befinde. „Sie ist schwer krank.“ Die Frau ist gebildet, hatte in Finnland eine gute Arbeit, bevor ihr Leben aus der Bahn geriet. Allerdings gebe es außer den Eltern keine ihr nahestehenden Menschen in Finnland, die nach Berlin kommen und sie zur Rückkehr bewegen könnten, sagt der Pfarrer. Die Eltern würden sich große Sorge machen. Er telefoniere täglich mit ihnen. Sie könnten aber nicht nach Berlin kommen.

Unterdessen suchen die deutschen Behörden gemeinsam mit finnischen Ämtern nach einer Lösung und versuchen, der Frau Hilfsangebote zu machen. Eine vom Gericht bestellte vorübergehende Betreuerin habe die Sozialbehörde und die Ausländerbehörde eingeschaltet, sagt eine Justizsprecherin. Doch solange die Frau keine Gefahr für sich und andere darstelle, könne man sie zu nichts zwingen. „Aber wir müssen ihr wenigstens Angebote machen, wie sie ihr Leben auf Dauer erleichtern kann. Diese Angebote machen wir anderen Obdachlosen auch“, sagt die Sprecherin.

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