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Berlin: Punktsieg für Islamische Föderation Vorwurf ungültiger Wahl von Gericht abgewiesen

Im Streit zwischen dem Vorstand der Islamischen Föderation Berlin (IFB) und dem Präsidenten der Islamischen Religionsgemeinschaft, V., hat die IFB einen ersten Sieg errungen.

Im Streit zwischen dem Vorstand der Islamischen Föderation Berlin (IFB) und dem Präsidenten der Islamischen Religionsgemeinschaft, V., hat die IFB einen ersten Sieg errungen. Das Amtsgericht Charlottenburg wies sein Ansinnen zurück, den Vorstand aus dem Vereinsregister löschen zu lassen (Aktenzeichen VR 6247 B). V.s Auffassung, wonach die Vorstandswahl ungültig war, sei nicht bestätigt worden, hieß es gestern seitens des Gerichts. V. will gegen die Entscheidung vorgehen.

Wie berichtet, streiten die beiden Vereine, die organisatorisch miteinander verknüpft sind, nicht nur um die Zusammensetzung des Vorstands. Schwerwiegender ist der Vorwurf V.s, die IFB habe ihre Religionslehrer gezwungen, einen Teil des Gehalts an den Verein abzutreten. Die Lehrer hatten dem widersprochen; der Fall wird nun von der Senatsverwaltung für Kultur und der Staatsanwaltschaft untersucht. Dem Vernehmen nach soll es auf Grundlage des bisher von der IFB eingereichten Entlastungsmaterials nächste Woche ein Gespräch zwischen IFB und Kulturverwaltung geben.

Ein Vorstandsmitglied der Föderation behauptete gestern, V. habe die Vorwürfe nur erhoben, weil er fürchtete, sein Amt als Präsident der Islamischen Religionsgemeinschaft zu verlieren. Es seien Neuwahlen geplant gewesen, um V. loszuwerden, da dessen Amtsführung höchst umstritten sei. V. sagte gestern auf Anfrage, die Behauptung, wonach seine Vorwürfe etwas mit befürchteten Neuwahlen zu tun hätten, sei „eine glatte Lüge“. Er habe „keine Bestrebungen, an der Macht zu bleiben“. Auch als einfaches Mitglied könne man viel erreichen.

V. hatte sich noch in einer Erklärung vom 9. Oktober als „der rechtmäßig gewählte und als einziges Vorstandsmitglied vertretungsbefugte Geschäftsführer der Islamischen Föderation“ bezeichnet, weil er davon ausging, dass die Wahl zum neuen Vorstand der IFB ungültig gewesen war. Dass das Amtsgericht aber schon am 6. Oktober zugunsten des neuen Vorstands entschieden hatte, wusste er da noch nicht.

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