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Berlin: Rauchverbot: Volksbegehren zugelassen

Die Gegner des Rauchverbots in Gaststätten sind einen Schritt weiter: Der Senat hat ein Volksbegehren gegen das Berliner Nichtraucherschutzgesetz zugelassen. Das Volksbegehren der „Initiative für Genuss“ zielt auf eine Abschaffung des Rauchverbots in Gaststätten.

Die Gegner des Rauchverbots in Gaststätten sind einen Schritt weiter: Der Senat hat ein Volksbegehren gegen das Berliner Nichtraucherschutzgesetz zugelassen. Das Volksbegehren der „Initiative für Genuss“ zielt auf eine Abschaffung des Rauchverbots in Gaststätten. Wirte sollten selbst entscheiden dürfen, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal betreiben, fordert Thoma Michel von der Initiative. Die Lokale sollten dann entsprechend gekennzeichnet werden, der Gast könne selbst entscheiden, wo er hingeht. „Die Menschen sind erwachsen genug“, sagt Michel.

Nachdem der Senat die mehr als 20 000 Unterschriften für die Initiative anerkannt hat, haben die Organisatoren nun vier Monate Zeit, um Unterschriften von sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten zu sammeln – das sind 170 000. Dann muss das Abgeordnetenhaus erneut über das Rauchverbot beraten, und die Initiatoren könnten einen Volksentscheid beantragen.

Gleichzeitig beschäftigt das Rauchverbot weiter die Gerichte. So stand das Nichtraucherschutzgesetz gestern Abend auf der Tagesordnung des Berliner Verfassungsgerichts. Wirte von Ein-Raum- Gaststätten hatten geklagt, das Rauchverbot verletze ihre Berufsfreiheit, es stelle sie gegenüber größeren Gaststätten schlechter, die Raucherräume einrichten können. Da die Wirte einen Eilantrag gestellt haben, könnte das Gericht eine einstweilige Anordnung erlassen, die das Rauchverbot in Eckkneipen bis zum endgültigen Urteil aufheben würde. Eine Entscheidung lag bis abends noch nicht vor. Heute wird das Ergebnis bekannt gegeben. Mehrere Klagen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sollen am 11. Juni verhandelt werden. höh

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