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Berlin: Rechte Demo gegen Polizeidirektor bleibt verboten

Verwaltungsgericht: Privatsphäre des Beamten sollte verletzt werden – das ist nicht zulässig

Das Verwaltungsgericht hat gestern das von der Polizei erlassene Verbot einer rechtsextremistischen Demonstration vor dem Haus des Polizeidirektors Michael Knape bestätigt. Das Ziel der Demonstration sei reine Einschüchterung des in der rechten Szene wegen seines harten Vorgehens verhassten Beamten, urteilten die Richter. Auf dem von dem bekannten Rechtsextremisten René Bethage für Sonntagnachmittag in Heiligensee angemeldeten Marsch solle Knape „an den Pranger gestellt werden“, hieß es im Urteil weiter. Wer „gegen Polizeiwillkür“ demonstrieren wolle, könne dies vor dem Dienstsitz des Direktionsleiters – aber nicht vor dessen Privathaus. Bethage wollte mit rund 100 Gesinnungsgenossen fünf Stunden lang durch Heiligensee marschieren, dabei sollte Knapes Haus geradezu umzingelt werden. Verhandlungen mit der Versammlungsbehörde waren gescheitert, „denn Bethage habe darauf beharrt, bis in Rufweite des Hauses zu kommen“. Auch das sei ein Indiz dafür, dass die Privatsphäre des Beamten bewusst verletzt werden sollte, hieß es.

Die Rechtsextremisten sollten sich nicht über das Urteil beklagen, hieß es bei der Polizei: Mit dem gleichen Tenor hatte das Gericht 1994 eine von der linken Szene angemeldete Demo vor dem Weddinger Haus des Neonazis Arnulf Priem verboten, sagte ein Beamter.

René Bethage ist führender Kopf der extremistischen Kameradschaft „Berliner Alternative Südost“ (Baso). Er hat zuvor angekündigt, durch alle Instanzen gegen das Verbot klagen zu wollen.

Die Baso hatte Knape in den vergangenen Monaten auf mehreren Demonstrationen beschimpft, mehrfach gab es persönliche Angriffe und Beleidigungen über Lautsprecher. Zuletzt war eine Musik-CD der braunen Szene aufgetaucht mit der explizit gegen Knape gerichteten Drohung „Man sieht sich!“ auf dem Cover. Ha

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