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Rechte Musik: Musikverlag droht NPD mit Klage wegen CD

Neben den Ermittlungen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, droht dem Berliner NPD-Chef Hähnel jetzt auch von anderer Seite Ärger. Seine Partei darf die aktuelle Schulhof-CD in ihrer derzeitigen Form nicht mehr verteilen oder zum Download anbieten.

Der Berliner NPD-Vorsitzende Jörg Hähnel wird auf der CD mit dem Titel "BRD vs. Deutschland" als Verantwortlicher genannt. Ein großer Musikverlag hat die Partei am Montag aufgefordert, die CD wegen Urheberrechtsverletzungen nicht mehr zu verbreiten. Der Grund: Auf dem Sampler spielt eine Gruppe ein Lied der US-Pop-Band „Blink182“ nach, unterlegt mit rechtsextremen Texten. Um ein Lied textlich oder musikalisch zu verändern, bedarf es jedoch der Erlaubnis des Musikverlages.

Der stellvertretender NPD-Bundesvorsitzende Frank Schwerdt bestätigte dem Tagesspiegel, dass die Partei das Unterlassungsschreiben des Verlags unterzeichnet und eine entsprechende Weisung an alle Funktionäre verschickt habe. Auf den Webseiten der Partei ist das Lied bereits nicht mehr zu finden. Nach eigener Aussage wurden von der CD 25.000 Exemplare gepresst.

Auf Nachfrage bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema), stellte sich zudem heraus, dass das Lied nicht von der NPD für die Verbreitung auf der CD angemeldet wurde. Hähnel muss deshalb damit rechnen, nicht nur die Gema-Gebühren nachzahlen zu müssen, sondern auch ein Strafgeld. Hinzukommen mögliche Schadensersatzforderungen des Musikverlages. (jra)

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