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Berlin: Rechtmäßigkeit von Schulgutachten: Eine Empfehlung - nicht mehr, nicht weniger

Als der Senat im Frühjahr das Schulgesetz änderte und statt des bisherigen Losverfahrens fünf Auswahlkriterien für den Übergang zum Gymnasium festlegte, wurde gewarnt. So vernünftig der Versuch, die große Nachfrage nach Plätzen in geordnete Bahnen zu lenken und die Schulen bei der Vergabe nicht zum Spielball der Gerichte zu machen, so wackelig die Kriterien.

Als der Senat im Frühjahr das Schulgesetz änderte und statt des bisherigen Losverfahrens fünf Auswahlkriterien für den Übergang zum Gymnasium festlegte, wurde gewarnt. So vernünftig der Versuch, die große Nachfrage nach Plätzen in geordnete Bahnen zu lenken und die Schulen bei der Vergabe nicht zum Spielball der Gerichte zu machen, so wackelig die Kriterien. Wie berechtigt die Befürchtungen waren, zeigt das erste Urteil. Denn der Senat suggerierte, das Grundschulgutachten habe einen rechtlich verbindlichen Charakter - tatsächlich bleibt es nur eine Empfehlung an die Eltern. Entscheidend ist - und wird bleiben - der Wille der Eltern und wie verantwortungsvoll sie mit den sachkundigen Bemerkungen der Grundschullehrer umgehen. Falsch wäre dagegen, aus dem Spruch des Gerichts zu folgern, nun müsse eine vergleichbare Notengebung her. Das würde das Berliner Schulsystem aushebeln. Ehrgeizige Eltern würden außerdem auch dann Wege finden, ihrem Sprößling einen Platz am Gymnasium zu sichern. Deshalb bleiben die Schulgutachten, was sie sind: Einschätzungen, die Eltern helfen, für ihr Kind die richtige Entscheidung zu treffen - oder eben darauf nicht zu hören. Alles weitere entscheidet dann das Probehalbjahr im Gymnasium.

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