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Berlin: Rechtsanwalt wurde wegen Untätigkeit gerügt

Siebeneinhalb Monate Untätigkeit bei einem Rechtsanwalt sind ein "schwerwiegender Verstoß" gegen das Berufsrecht. Die Berliner Rechtsanwaltskammer hat einem Anwalt deshalb jetzt eine Rüge erteilt und den Fall, ohne Namensnennung, dem Berliner Anwaltsblatt mitgeteilt.

Siebeneinhalb Monate Untätigkeit bei einem Rechtsanwalt sind ein "schwerwiegender Verstoß" gegen das Berufsrecht. Die Berliner Rechtsanwaltskammer hat einem Anwalt deshalb jetzt eine Rüge erteilt und den Fall, ohne Namensnennung, dem Berliner Anwaltsblatt mitgeteilt. Die meisten begründeten Beschwerden von Mandanten beträfen "schleppende Mandatsbearbeitung", heißt es dazu einleitend. Der Fall wird ausdrücklich als Beispiel einer Rüge wegen längerer Untätigkeit geschildert.

Der Anwalt hatte im Januar 1998 für einen Mandanten den Entwurf einer Klage angefertigt. Erst am 22. September wurde er in der Sache danach wieder tätig, so dass davon auszugehen sei, "dass Sie das Mandat mindestens siebeneinhalb Monate nicht bearbeitet haben". Darin sah die Kammer, nachdem der Mandant sich bei ihr beschwert hatte, einen Verstoß gegen die rechtsanwaltliche Verpflichtung zur gewissenhaften Berufsausübung. Denn als grob vertragswidrige Verhaltensweise eines Rechtsanwalts gelte auch "hartnäckige Bummelei, Untätigkeit und nachlässige Mandatsbearbeitung".

Das Anwaltsgericht kann, wie berichtet, auch Geldbußen verhängen. So musste Ende 1998 ein Berliner Anwalt 12 000 Mark Buße bezahlen, weil er in neun Fällen seine Pflichten gegenüber Mandanten verletzt hatte. Zusätzlich hatte die Kammer 7500 Mark Zwangsgelder gegen ihn verhängt, weil der Mann auf Anfragen nicht reagierte.

pen

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