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Rechtsbeugung: Schwere Vorwürfe im Spreedreieck-Skandal

Für diesen charmanten Bauträger aus Hamburg legten Berliner Politiker und Verwaltungen das Baurecht auf eigenwillige Weise aus. Dieser Eindruck jedenfalls drängt sich Parlamentariern nach der Sitzung des Untersuchungsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus zur Affäre um das Spreedreieck auf.

Ein früherer Planer aus der Senatsverwaltung habe für Stadtentwicklung in einem Aktenvermerk notiert: „Ich kann nicht verstehen, wie eine Senatsverwaltung so viel Recht beugen kann“.

Die für einen Verwaltungsmann ungewöhnlich klaren Worte zeugten wohl von seinem Ärger: Dass er selbst die Rechtsbeugung dadurch ausbaden musste, dass er dem Käufer des Grundstücks an der Friedrichstraße, den Investor Harm Müller-Spreer, einen auf seine finanziellen Interessen maßgeschneiderten Bauplan genehmigte, kam offenbar hinzu. Heute steht am Tränenpalast ein ganz großes Hochhaus mit ganz viel vermietbarer Fläche.

Wer die politische Verantwortung für das Entgegenkommen und den daraus resultierenden finanziellen Schaden trägt, darüber streitet der Ausschuss entlang der Parteilinien. Den Schaden beziffern die oppositionellen Grünen auf 25 Millionen Euro, die regierende SPD geht von acht Millionen Euro aus. „Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) hat die Geschossfläche auf dem Grundstück noch im Jahr 2004 ohne erkennbare Not zugunsten des Investors um 3000 Quadratmeter erhöht. Damit hat sie 3,6 Millionen Euro verschenkt.“, kritisiert der Abgeordnete Jochen Esser (Grüne).

Der Abgeordnete Thorsten Schneider (SPD) weist die Angriffe zurück. Die Senatorin habe doch lediglich einen rechtlich nicht tragfähigen Grundstückkaufvertrag „repariert“. Damit liegt der Ball im Lager der CDU: Deren Finanzsenator Peter Kurth hatte einst das undurchsichtige Geschäft abgeschlossen.

CDU-Mann Florian Graf lässt diesen Vorwurf für die letzte Korrektur des Bauplans zugunsten des Investors nicht gelten: „Die politische Spitze der SPD hat das so umgesetzt“. Übrigens: Ursprünglich sollte Bauunternehmer Müller-Spreer 15 500 Quadratmeter Nutzfläche auf dem Grundstück bauen dürfen, dann 17 500 – heute sind es 20 500 Quadratmeter. ball

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