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Rechtslage bei Zwangsversteigerungen: Kein Schutz für Gewerbemieter

Wenn Immobilieneigentümer pleite sind, können Zwangsversteigerungen jeden Gewerbemieter in Existenznot bringen. Sonderkündigungen seien ein „grundsätzliches Recht“ des Ersteigerers, sagt Günter Päts, Rechtsanwalt und Vize-Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Berlin-Brandenburg.

Wenn Immobilieneigentümer pleite sind, können Zwangsversteigerungen jeden Gewerbemieter in Existenznot bringen. Sonderkündigungen seien ein „grundsätzliches Recht“ des Ersteigerers, sagt Günter Päts, Rechtsanwalt und Vize-Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Berlin-Brandenburg. Man könne sich nicht davor schützen, „auch nicht im Vorfeld durch vertragliche Regelungen“. Laut Karla Leyendecker, Immobilienexpertin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin, ist das Risiko „unzureichend bekannt“. Die Kammer biete nicht nur Beratungen an, sondern warne auch mit einer Schuldnerliste vor Geschäftspartnern, die kurz vor der Insolvenz stehen. Diese vertrauliche, aber für Mitglieder einsehbare Liste basiere auf Gerichtsakten. CD

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