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Der NPD-Wahlwerbespot verstößt gegen geltendes Recht, glaubt die Rechtsabteilung des RBB.

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Update

Rechtswidriger Inhalt: RBB wird NPD-Wahlwerbespot nicht senden

Der RBB sieht in dem Wahlwerbespot der NPD den Straftatbestand der Volksverhetzung verwirklicht. Nun wird wohl ein Gericht über die Ausstrahlung entscheiden - es wäre nicht das erste Mal im Vorfeld einer Berliner Wahl.

Kurz nach der „Abendschau“ um 19 Uhr 56 sind im Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) derzeit die Werbespots der Parteien für die Wahl zum Abgeordnetenhaus am 18. September zu sehen. Am Montag sollte der Spot der NPD gezeigt werden. Doch der RBB hat sich am Freitag entschieden, den von der NPD eingereichten Wahlwerbespot nicht auszustrahlen. Nach Auffassung des Senders verstößt er gegen geltendes Recht.

„Der Spot erweckt den Eindruck, dass dort genannte und gezeigte Straftaten ausschließlich von ausländischen Mitbürgern begangen wurden und ist damit geeignet, diesen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden. Er erfüllt damit den Straftatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB)“, begründet der RBB. Zwar würden Wahlwerbespots grundsätzlich außerhalb der redaktionellen Verantwortung des Senders laufen und allein die Parteien die volle rechtliche Verantwortung für den Inhalt tragen, sagte RBB-Sprecher Volker Schreck: „Unbeschadet dessen kann der RBB aber die Ausstrahlung ablehnen, wenn der Spot einen evidenten und schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze enthält.“

Linksfraktionschef Udo Wolfhatte RBB-Intendantin Dagmar Reimin einem Brief gebeten, aufdie Ausstrahlung zu verzichten.  „Das RBB-Justiziariat hat völlig unabhängig davon den Spot geprüft“, sagte Schreck dem Tagesspiegel.  Die NPD sei am Freitag vom Sender über die Entscheidung informiert worden. Bis Montag um 10 Uhr habe die Partei nun Zeit, einen entsprechend geänderten Werbespot vorzulegen. Die NPD reagiert empört. Auf seiner Homepage spricht der Berliner Landesverband von „Wahlkampfmanipulation durch Zensur des RBB“ und kündigt an, „notwendige Rechtsmittel“ einzulegen.

Schon mehrfach musste bei Berliner Wahlen zum Abgeordnetenhaus ein Gericht über die Ausstrahlung von Spots entscheiden. Als die Republikaner 1988 zum ersten Mal antraten, wollte der RBB-Vorgänger Sender Freies Berlin (SFB) deren Spot nicht zeigen, weil er darin den Straftatbestand der Volksverhetzung „auf besonders subtile Weise“ verwirklicht sah. Unterlegt mit der Melodie: „Spiel mir das Lied vom Tod“ waren in dem Spot Sequenzen über Asylbewerber, Drogenabhängige und –tote, türkische Familien, Steinewerfer, die Mauer mit Grabkreuzen davor und Wachtürmen dahinter gezeigt worden. „Alles eine Chose“, sei die Aussage des Spots gewesen, berichtete die „Zeit“ damals.  Trotz seiner Bedenken wurde der SFB vom Verwaltungsgericht zur Ausstrahlung verpflichtet.

2001 setze sich der Sender jedoch ebenfalls vorm Verwaltungsgericht gegen NPD und Republikaner durch. Der NPD-Spot hatte Bilder der Mai-Krawalle, eine Schwulen-Parade und einen brennenden Fernsehturm gezeigt, dazu die Jahreszahl 2010. Eine Gruppe friedlich feiernder homosexueller Männer werde in dem Spot „mit äußerst gewalttätigen Demonstranten gleichgestellt“, stellte das Gericht damals fest und die Menschenwürde von Homosexuellen „durch Beschimpfen und böswilliges Verächtlichmachen“ angegriffen; dies erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung. Bereits zuvor hatte das Gericht entschieden, dass der Spot der Republikaner nicht ausgestrahlt werde müsse, weil er „beleidigende Äußerungen über die Homosexualität des Berliner Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD)“ enthalte.

Auch im aktuellen Fall wird das Verwaltungsgericht wohl entscheiden müssen, ob in dem NPD-Spot der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt ist. Vermutlich per Eilantrag. Denn bis zur Wahl sind es nur noch fünf Wochen.

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