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Berlin: Reinickendorf: Gericht: Kein Recht auf Unterhalt für Rückkehrpflichtige

Zwischen dem Bezirksamt und der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen ist eine heftige Auseinandersetzung entbrannt. Es geht um die Ablehnung der Übernahme von Unterhaltskosten für rückkehrpflichtige Bosnien- und Kosovoflüchtlinge durch das Reinickendorfer Sozialamt.

Zwischen dem Bezirksamt und der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen ist eine heftige Auseinandersetzung entbrannt. Es geht um die Ablehnung der Übernahme von Unterhaltskosten für rückkehrpflichtige Bosnien- und Kosovoflüchtlinge durch das Reinickendorfer Sozialamt. In einem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht bekam der Bezirk Recht. Nach dessen Beschluss stimmt eine von Senatorin Gabriele Schöttler (SPD) erlassene Ausführungsvorschrift nicht mit dem Asylbewerberleistungsgesetz überein.

Reinickendorf hatte laut Sozialstadtrat Frank Balzer (CDU) im vergangenen Jahr für eine Reihe von Asylbewerbern weitere Kostenübernahmen abgelehnt, "wenn der Rückkehrwille nicht mehr erkennbar war". Das Rote Kreuz habe den Betroffenen daraufhin bis zum Jahresende dennoch Unterkunft und Verpflegung in einer Einrichtung in Pankow gewährt. Als diese geschlossen wurde, hatte zunächst das Pankower Bezirksamt die weiteren Kosten übernommen. Ende Februar war dann von der Senatsverwaltung die Ausführungsvorschrift erlassen worden, nach der bis Ende 2000 eingereiste Asylbewerber auch weiterhin Leistungen für Unterbringung, Verpflegung und Krankenversorgung erhalten sollen. Das Sozialamt sollte von der Senatsverwaltung gezwungen werden, "rechtswidrig zu handeln", erklärte Balzer.

In zwei unabhängigen Beschlüssen kamen die Richter zu der Feststellung, dass die Fortzahlungen keine für den gesamten, nur durch das Datum begrenzten Personenkreis "unabweisbar gebotene Leistung" darstellen. Dies müsse am konkreten Einzelfall entschieden werden, sagte Verwaltungsgerichts-Sprecher Rudolf Böcker. Unabdingbar seien nur die Rückfahrtkosten und der bis zum Abreisetag notwendige Unterhalt. Da keine Revision vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt wurde, sind die Beschlüsse rechtskräftig. Sie heben die Schöttler-Anweisung nicht auf.

Für das Sozialamt sei der Beschluss (VG 8 A 226.01 vom 19.6.2001) eine Bestätigung, für die Senatorin "ein vernichtendes Urteil", sagte Frank Balzer. Der Stadtrat müsse die Reinickendorfer "vor sich selbst, diesen Menschen und der Öffentlichkeit verantworten", erklärte Schöttler-Sprecher Florian. Es sei "skandalös", wenn Reinickendorf die Betroffenen auf die Straße setze.

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