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Berlin: Rektoren dürfen Aushilfslehrer einstellen

Pädagogen sollen befristet beschäftigt werden

In der Bildungsverwaltung gibt es Überlegungen, den Schulen jetzt beschleunigt dringend benötigte Lehrer für das zweite Schulhalbjahr zu vermitteln. Dem Vernehmen nach können Rektoren für die Zeit nach den Winterferien befristet Pädagogen einstellen. Einzelheiten will Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) kommende Woche bekannt geben. Zudem sollen die Schulen in den nächsten Wochen entscheiden, ob sie im kommenden Schuljahr von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, auf eigene Faust Vertretungskräfte einzustellen. Dafür würden sie dann eigene Honorarmittel bekommen. Vorher müssen sie allerdings mit der Bildungsverwaltung eine Zielvereinbarung schließen, in der sie sich verpflichten, die Honorarmittel auch tatsächlich für die Bekämpfung des Unterrichtsausfalls auszugeben.

In den Schulen hält sich die Begeisterung über die in Aussicht gestellten neuen Lehrer in Grenzen. Rektoren berichten, sie erhielten jetzt zwar von der Verwaltung Adressenlisten von potenziellen Bewerbern, jedoch zeige sich auf Nachfrage, dass kaum noch jemand von ihnen zur Verfügung stehe. Fast alle hätten längst Berlin oder sogar ihrem ursprünglichen Berufsziel den Rücken gekehrt, weil sie in Berlin jahrelang vertröstet worden waren. Und die, die inzwischen ein anderes Auskommen gefunden hätten, wollten dort auch nicht einfach kündigen, weil ihnen lediglich Fristverträge bis Juli angeboten würden.

Abteilungsleiter Ludger Pieper begründet diese Befristung damit, dass im Sommer wieder etliche Schulen wegen Schülerrückgangs schließen und damit viele Lehrer in den Personalüberhang geraten. Er trat zudem der Behauptung von Schulräten entgegen, dass Schulen nur dann neue Lehrer einstellen dürften, wenn keine andere Schule in ihrem Bezirk einen Personalüberhang habe. Diese Darstellung sei „überzogen“, sagte Pieper. Entwarnung gab es gestern übrigens am Kleist-Gymnasium: Es darf doch einen Lehrer mehr behalten als zunächst geplant, so dass die siebten Klassen nicht zusammengelegt werden müssen. sve

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