zum Hauptinhalt

Berlin: Richter kippen Mietobergrenze in Sanierungsgebieten

Von Ralf Schönball Die vom Land Berlin festgelegten Obergrenzen für Mieten in Sanierungsgebieten sind unzulässig. Dies entschied die 13.

Von Ralf Schönball

Die vom Land Berlin festgelegten Obergrenzen für Mieten in Sanierungsgebieten sind unzulässig. Dies entschied die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts gestern. Sie gab damit der Klage der Eigentümerin eines Hauses in der Rigaer Straße in Friedrichshains Samariterviertel statt. Mit dieser Entscheidung wird nach Auffassung des Chefs des Berliner Mietervereins, Hartmann Vetter, „der behutsamen Stadterneuerung der Garaus gemacht“. Ein Sprecher des Senats bedauerte das Urteil. Mit den Obergrenzen für Mieten in Sanierungsgebieten habe man eine Verdrängung der angestammten Bevölkerung aus den Stadtquartieren verhindern wollen. Das Gericht sah dagegen in seiner Urteilsbegründung keine rechtliche Grundlage im Baugesetzbuch für dieses Ziel. Das Land hatte argumentiert, der Schutz vor Verdrängung sei ein rechtmäßiges Sanierungsziel.

Betroffen von dem Urteil sind 18 der 22 Berliner Sanierungsgebiete mit rund 100 000 Einwohnern. Sie befinden sich in der Mehrzahl in Pankow, Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Kreuzberg, Mitte und Wedding. Die Rechtsanwälte der Klägerin begrüßten die Entscheidung, weil sich dadurch die Sanierung von Wohnraum im Ostteil der Stadt wieder für Eigentümer rentiere.

Nach ihrer Einschätzung wird das Urteil vor allem für die Mietpreise derzeit leer stehender Wohnungen Folgen haben. Die Eigentümer könnte diese nun sanieren und anschließend so teuer vermieten, wie der Markt es hergibt. Eine Obergrenze schreibe nur noch das Wirtschaftsstrafgesetzbuch vor. Wer „wuchert“ muss mit einer Bestrafung nach Paragraf 5 rechnen – und zwar wenn er Mieten verlangt, die 20 Prozent die am Ort sonst üblichen Preise übersteigen. Will der Eigentümer allerdings Wohnungen sanieren, in denen schon Mieter leben, so hat er auch nach dem Urteil weniger Freiheiten als bei Leerstand. In diesem Falle muss der Besitzer auch nach Åuffassung des Gerichtes mit seinen Mietern „dem Sozialplan entsprechende Vereinbarungen“ schließen – über den Umfang der Arbeiten und damit verbundene Mieterhöhungen. Dabei haben die Mieter aber nicht mehr die Rückendeckungen des Landes. Das Haus im Samariterviertel, um den sich der Streit entzündete, stand vor etlichen Jahren zur Hälfte leer. Nachdem die Eigentümerin einen Antrag auf Sanierung eingereicht hatte, schrieb der Bezirk Mietobergrenzen vor: knapp 3,20 Euro pro Quadratmeter für große Wohnungen und 4,10 Euro für Wohnungen mit weniger als 40 Quadratmetern. Dagegen legte die Eigentümerin Widerspruch ein. Der Bezirk verordnete ihr einen Baustopp. Es kam zu ersten Schnellverfahren mit vorläufigen Urteilen, bevor die Richter gestern im Hauptverfahren entschieden. Das Land Berlin kann das Urteil nun noch vom Berliner Oberverwaltungsgericht korrigieren lassen oder den Fall gleich abschließend vor dem Bundesverwaltungsgericht klären zu lassen.

Ob der Senat diesen Weg geht, war am Donnerstag unklar: „Wir werden zunächst mit den Fachabteilungen der Bezirke über die Konsequenzen reden“, sagte Joachim Günther, Sprecher der Bauverwaltung. Auch die mit der Festlegung von Sanierungsgebieten angestrebten Ziele müssten nun noch einmal diskutiert werden. Die Obergrenzen sollten „die Gebiete stabilisieren“. Die „soziale Mischung“ der Bevölkerung sei das Ziel der Politik von Peter Strieder (SPD) gewesen.

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false