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Berlin: Richter verhandeln Förderstopp

Für 15 000 private Anleger, rund 200 Fonds und Firmen sowie für die sechs landeseigenen Berliner Wohnungsbaugesellschaften geht es seit gestern um 2,4 Milliarden Euro: Subventionen in dieser Höhe muss das Land in den kommenden 15 Jahren bezahlen, wenn es im Streit um die so genannte Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig unterliegt. Zuvor hatten das Verwaltungsgericht in Berlin zugunsten der Geförderten, das Oberverwaltungsgericht zugunsten des Senats entschieden.

Für 15 000 private Anleger, rund 200 Fonds und Firmen sowie für die sechs landeseigenen Berliner Wohnungsbaugesellschaften geht es seit gestern um 2,4 Milliarden Euro: Subventionen in dieser Höhe muss das Land in den kommenden 15 Jahren bezahlen, wenn es im Streit um die so genannte Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig unterliegt. Zuvor hatten das Verwaltungsgericht in Berlin zugunsten der Geförderten, das Oberverwaltungsgericht zugunsten des Senats entschieden. Das letztinstanzliche Urteil soll am 11. Mai verkündet werden.

In dem Streit geht es darum, ob das Land Berlin seine Subventionen für die sozialen Wohnungsbauten bereits 15 Jahre nach deren Fertigstellung streichen darf. Ein Antrag auf Anschlussförderung von Eigentümern einer Wohnungsanlage in Neukölln war durch die landeseigene Investitionsbank Berlin (IBB) abgelehnt worden. Dagegen zogen die Firma und zwei andere betroffene Unternehmen vor Gericht. Der Ausgang dieses Musterverfahrens entscheidet zugleich über zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle.

In Leipzig begründeten die Kläger ihre Position so: Bereits im Jahr 1987 sei auf die Anschlussförderung verwiesen worden und die ganze Finanzierung auf 30 Jahre angelegt. Die Prozessgegner, Vertreter der IBB, begründeten den Förderstopp mit der dramatisch verschärften Notlage des Berliner Haushalts und dem entspannten Wohnungsmarkt.

Finanzsenator Thilo Sarrazin hatte den Förderstopp im Berliner Senat durchgesetzt. Auch wenn der Senat wegen möglicher Firmeninsolvenzen für Schulden aufkommen müsse, sei dies für das Land billiger als die Zahlung der Förderung. ball

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