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RINGEN UM TEMPELHOF: Bahn will Betrieb übernehmen – und klagt

AUFSCHUB Auf Drängen des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg hatte sich die Senatsverwaltung im Frühjahr bereit gefunden, die ursprünglich zum 31. Oktober 2007 verfügte Aufhebung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Tempelhof auf den 31.

AUFSCHUB

Auf Drängen des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg hatte sich die Senatsverwaltung im Frühjahr bereit gefunden, die ursprünglich zum 31. Oktober 2007 verfügte Aufhebung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Tempelhof auf den 31. Oktober 2008 zu verschieben.

AUFGABE

Das Aus für die Flughäfen Tegel und Tempelhof gilt als rechtliche Voraussetzung für den Neubau des Großflughafens in Schönefeld. Strittig ist, ob das auch für eine beschränkte Weiternutzung Tempelhofs durch Geschäftsreiseflugzeuge gilt. Die Deutsche Bahn hatte eine Übernahme des Flugbetriebes beantragt, wenn ein amerikanisches Konsortium die Erlaubnis erhält, das denkmalgeschützte Flughafengebäude zu einem internationalen Klinikzentrum auszubauen. Der Senat hatte Gespräche mit Investoren abgelehnt und den Antrag der Bahn abgewiesen.

FESTSTELLUNGSKLAGE

Die Bahn AG hat Feststellungsklage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben. Dies hatte ein vom Bundesfinanzministerium beauftragtes Gutachten empfohlen. Danach sei ein Weiterbetrieb Tempelhofs unter bestimmten Voraussetzungen möglich. du-

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