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Berlin: Ruppiner Chaussee: Öffnung bestätigt

Die Verwaltungsklage gegen die vorübergehende Öffnung der Ruppiner Chaussee als Umleitungsstrecke ist vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht hat es jetzt abgelehnt, eine einstweilige Anordnung gegen diesen Schritt der Verkehrsverwaltung zu erlassen.

Die Verwaltungsklage gegen die vorübergehende Öffnung der Ruppiner Chaussee als Umleitungsstrecke ist vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht hat es jetzt abgelehnt, eine einstweilige Anordnung gegen diesen Schritt der Verkehrsverwaltung zu erlassen. Wie berichtet, soll die sonst für den Autoverkehr gesperrte Straße die Autobahn im Tegeler Forst während der Grunderneuerung entlasten. Allerdings hat sich bisher gezeigt, dass dies nur in Extremsituationen nötig ist.

Die Kammer ist auf diese aktuelle Situation in ihrem Beschluss nicht eingegangen. Der Antrag - von einem Mitglied des Heiligenseer Kiezrats gestellt - wird als zulässig, aber unbegründet eingestuft, denn das öffentliche überwiege das private Interesse.Die Verkehrsverwaltung habe nachgewiesen, dass die Umleitung nötig sei, und sie habe die Vor- und Nachteile aller Alternativstrecken fehlerfrei gegeneinander abgewogen, heißt es. Auch die Interessen der Fußgänger und Radler seien berücksichtigt worden. Der Kiezrat überlegt nun, ob er gegen die Entscheidung vorgehen oder das Hauptsacheverfahren weiter verfolgen wird.

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