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© dpa

S-Bahn: Beförderungsverbot für Straftäter

Wer Züge oder Bahnhöfe der Berliner S-Bahn beschädigt und dabei erwischt wird, soll künftig laufen müssen oder mit dem Fahrrad fahren. Die S-Bahn kündigte am Freitag Beförderungsverbote gegenüber Straftätern an.

Ein Sprecher des Unternehmens teilte mit, es würden in Zukunft konsequente Beförderungsverbote gegenüber Straftätern ausgesprochen, die Schäden in Zügen oder auf Bahnhöfen verursachten. Bisher hat die S-Bahn diese Beförderungsverbote nur gegenüber Straftätern durchgesetzt, die im Bereich des S-Bahn-Netzes andere Personen angegriffen hatten.

Die S-Bahn wolle gemeinsam mit Landes- und Bundespolizei Schulungen durchführen, um ihre Mitarbeiter besser gegen Straftäter zu wappnen. Bundes- und Landespolizei begrüßen demnach, dass die S-Bahn Berlin von den Beförderungsbedingungen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg Gebrauch machen will, um die Kriminalität im Nahverkehr zu bekämpfen. (jar)

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