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Berlin: S-Bahn-Tisch muss warten: Urteil erst im Mai

Das Volksbegehren zur Zukunft der S-Bahn bleibt in der Schwebe. Der Verfassungsgerichtshof will sein Urteil, ob das eingeleitete Verfahren zulässig ist, am 13.

Das Volksbegehren zur Zukunft der S-Bahn bleibt in der Schwebe. Der Verfassungsgerichtshof will sein Urteil, ob das eingeleitete Verfahren zulässig ist, am 13. Mai verkünden. In der mündlichen Verhandlung am Mittwoch hatten der Senat und der sogenannte S-Bahn-Tisch, der das Volksbegehren „zur Beendigung des Chaos bei der Berliner S-Bahn“ initiiert hat, ihre Argumente ausgetauscht.

Der Senat hatte seine Zweifel an der Zulässigkeit des Verfahrens damit begründet, der vorgesehene Gesetzentwurf sei unvereinbar mit dem Grundgesetz und der Berliner Verfassung, da das vorgesehene Gesetz auch in bestehende Verträge eingreife. Zudem könne ein Berliner Gesetz nicht bindend für Brandenburg sein, wohin sich das S-Bahn-Bahn-Netz erstreckt. Die Initiatoren, die in der ersten Stufe des Verfahrens die erforderliche Zahl von Unterschriften weit überschritten hatten, deuteten in der Verhandlung an, zu Änderungen im Gesetzestext bereit zu sein. Hier stelle sich aber die Frage, ob dann noch der Wille der Unterzeichner berücksichtigt werde, machte das Gericht deutlich. kt

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