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Berlin: Säugling fast verhungert – Mutter in Haft Drei weitere Kinder der Frau bei Pflegeeltern

Gerade noch rechtzeitig ist ein drei Monate alter Säugling vor dem Verhungern gerettet worden. Gegen die 25-jährige Mutter des Babys erging am Dienstag Haftbefehl wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht.

Gerade noch rechtzeitig ist ein drei Monate alter Säugling vor dem Verhungern gerettet worden. Gegen die 25-jährige Mutter des Babys erging am Dienstag Haftbefehl wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht.

Am 9. November war die Frau mit ihrem drei Monate alten Jungen in die Sprechstunde einer Ärztin gegangen, weil das Kind extreme Mangelerscheinungen hatte. Die Medizinerin stellte fest, dass der Junge stark unterernährt war und zu verhungern drohte, hieß es bei der Polizei. Die Ärztin bat die Mutter eindringlich, das Baby sofort in eine Klinik zu bringen. Zu diesem Zeitpunkt soll die Mutter dem Rat nicht widersprochen und den Eindruck erweckt haben, dass sie die ernste Lage erkennt. Nach Tagesspiegel-Informationen rief die Ärztin wenig später routinemäßig in der Klinik, die sie der Frau empfohlen hatte, an. Als sie erfuhr, dass Mutter und Kind dort nie erschienen waren, informierte sie Jugendamt und Polizei. Doch die Suche nach Mutter und Kind gestaltete sich schwierig: Die Frau hatte in der Praxis keine Krankenkassenkarte abgegeben – sie war als Notfall an die Reihe gekommen.

Vor einem Jahr war die Frau aus Gelsenkirchen nach Berlin gekommen, hier aber noch nicht gemeldet. Nach umfangreichen Ermittlungen fand die Polizei die 25-Jährige. Der Säugling wurde in einer Klinik aufgenommen. Er sei immer noch stark unterernährt, hieß es bei der Polizei. Das Jugendamt hat die Obhut übernommen. Die Mutter hat drei weitere Kinder, die bei Pflegeeltern in Nordrhein-Westfalen untergebracht sind. Aufgrund der Vorbelastung der Frau und da sie keine Meldeanschrift in Berlin hat, erging am Dienstag Haftbefehl. tabu

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