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Berlin: Samt oder Seide

VON TAG ZU TAG Fatina Keilani staunt über die Probleme der Berliner Anwälte Es ist schon erstaunlich, mit was für Problemen die Berliner Anwälte sich befassen. Jüngst ging es um die Kleiderordnung.

VON TAG ZU TAG

Fatina Keilani staunt über die Probleme der Berliner Anwälte

Es ist schon erstaunlich, mit was für Problemen die Berliner Anwälte sich befassen. Jüngst ging es um die Kleiderordnung. In der „Verfügung über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorgane“ ist geregelt, wer vor Gericht in welcher Montur erscheint. Richter und Staatsanwälte tragen danach eine schwarze Robe mit Samtbesatz, Anwälte eine mit Seidenbesatz. Ja, Sie haben richtig gelesen. Nein, es ging nicht darum, diese merkwürdige Regelung abzuschaffen. Die Anwälte meinten nur, Berlin solle in einer neuen Fassung der Verfügung die Robenfrage für Anwälte streichen. Erfolg hatten sie damit aber nicht. Gerade erging die Verfügung neu, mit unverändertem Inhalt. Mancher gestandene Jurist wird darüber den Kopf schütteln und sich erinnern, wie es nach 1968 zuging. Damals weigerten sich linke Anwälte regelmäßig, im Gerichtssaal überhaupt eine Robe zu tragen, weil die den Obrigkeitsstaat repräsentiere. So ändern sich die Zeiten.

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