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Der Hauptangeklagte (l) im Prozess wurde am Dienstag zu einer Haftstrafe von fast drei Jahren verurteilt.

© Monika Skolimowska/dpa

Urteil nach Attacke in Berlin-Kreuzberg: Wird der Zündler von der Schönleinstraße jetzt abgeschoben?

Sechs Geflüchtete aus Syrien und Libyen hatten im Dezember einen Obdachlosen in Brand gesteckt. Der Haupttäter bekam nun zwei Jahre und neun Monate Haft.

Einst hatte eine Straftat kaum Auswirkung auf ein Asylverfahren - doch nach den Taten in der Kölner Silvesternacht ist das 2016 geändert worden. Seit jenem „Asylpaket II“ können Straftaten einen Aufenthaltstitel gefährden.

Konkret bezog sich kein Experte auf das Urteil zur Tat an der Schönleinstraße - alle Juristen wiesen daraufhin, dass es immer um Einzelfallentscheidungen gehe.

Täter muss zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis

Wie berichtet hatten im Dezember mehrere junge Männer in dem Kreuzberger U-Bahnhof Feuer an einem schlafenden Obdachlosen entfacht. Der Haupttäter bekommt nun zwei Jahre und neun Monate Haft - aber nicht wegen versuchten Mordes.

Die Männer kommen aus Kriegsgebieten - dorthin wird nicht abgeschoben

Zunächst müssten alle Urteile für rechtskräftig erklärt werden. Die Bewährungsstrafen stuften Juristen als zu gering ein, um eine Ausweisung folgen zu lassen. Auch beim Haupttäter dürfte eine etwaige Ausweisung kaum Erfolg haben. Reist er nach Absitzen der Strafe nicht freiwillig aus, droht ihm absehbar keine Abschiebung: In Kriegsgebiete wie Syrien und Libyen wird nicht abgeschoben. (Tsp)

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