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Scheinadressen: Melderecht: Freiwillige vor

Die Bezirke wollen bei der geplanten Änderung des Melderechts offenbar einlenken. Anstelle einer Verpflichtung zur Vorlage eines Mietvertrages sei auch eine freiwillige Regelung denkbar, sagte der Bezirksstadtrat für Bürgerdienste in Mitte, Stephan von Dassel (Grüne), am Dienstag.

Die Mehrheit der Bürger finde es nachvollziehbar, bei der Anmeldung eine Bestätigung über ein Mietverhältnis vorzulegen. Trotz der Freiwilligkeit hofft von Dassel auf eine „breite Akzeptanz“.

Würde ein Großteil der Bürger einen Mietvertrag zur Anmeldung mitbringen, ließen sich auch jene Fälle leichter aufdecken, die eine besondere Überprüfung erforderten, fügte er hinzu. Noch hätten die Bezirke aber keine endgültige Entscheidung getroffen. Von Dassel zufolge ist es aber wahrscheinlich, dass sich unter ihnen eine Mehrheit für die freiwillige Regelung findet.

Langfristiges Ziel müsse eine gesetzliche Neuregelung des Melderechts sein. Dies würde nicht nur die Ahndung von Scheinanmeldungen vereinfachen. „Es geht auch um den Schutz der Menschen, bei denen sie sich anmelden“, sagte von Dassel.

Hintergrund des Vorstoßes waren die nach Angaben der Bezirke stark steigende Zahl von Scheinanmeldungen in Berlin. Eine falsche Meldeadresse ermöglicht es Personen, sich ihrer Unterhaltsverpflichtung oder polizeilichen Ermittlungen zu entziehen oder ermöglicht es Eltern, ihre Kinder bei ausgewählten Schulen anzumelden. In Berlin ist es seit 2004 nicht mehr erforderlich, sich den Einzug vom Wohnungsinhaber auf dem Anmeldeformular bestätigen zu lassen. Lediglich die Bezirke Lichtenberg und Pankow lehnten die geplante Verschärfung der Regelung ab. ddp

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