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Berlin: Schimpfen, fluchen, traurig sein oder auch aufatmen

Die Furcht vor höheren Mieten: Bei der Bauverwaltung und in der Investitionsbank häufen sich die Anrufe

„Böse Sachen“ muss sich die Frau am Mietertelefon (9012 5036) der Senatsbauverwaltung anhören. Wüste Beschimpfungen sind dabei, aber auch ganz traurig klingende Anfragen. Seit die „Anschlussförderung“ für Sozialbauten der Jahre 87 bis 97 weggefallen ist, müssen rund 27 000 Mieterhaushalte mit zum Teil heftigen Mietsteigerungen rechnen. Fast 1000 Anrufe hat die Bauverwaltung in den letzten Tagen registriert, die Investitionsbank Berlin (IBB) unter der Nummer 2125 2660 sogar 1400. „Wir müssen den Frust von Mietern und Vermietern ausbaden“, sagt IBBAbteilungsleiter Wolfgang Lorenz. „Die Aufregung ist riesengroß.“ Der Tagesspiegel listet auf, welche Fragen die Anrufer am häufigsten stellen.

Bin ich betroffen?

Bei der IBB hat sich beispielsweise herausgestellt, dass von den Anrufern 80 Prozent nicht betroffen waren. Sie wohnten entweder in älteren Sozialwohnungen oder im so genannten zweiten Förderungsweg. „Meist genügt ein Blick in den Aufzug“, sagt Wolfgang Loritz, denn in den Aufzügen ist meist auch der Jahrgang des Hauses nachzulesen. Aber auch ein klärendes Gespräch mit dem Hauseigentümer kann helfen. Bis zum 30. April fallen zunächst etwa 1300 Sozialwohnungen aus der Förderung, nur im Westteil.

Was passiert, wenn ich betroffen bin?

Erst einmal gar nichts, denn zunächst müssen Mieterhöhungserklärungen vorliegen. Die Wohnungsverbände können bislang keine einzige bestätigen. Die Gesellschaften wollen klären, wie sie vorgehen, auch eine Klage gegen den Wegfall der Förderung wird vorbereitet.

Wie hoch darf die neue Miete sein?

Für „preisgebundene Wohnungen“, also Sozialwohnungen, gilt nicht der Mietspiegel mit der ortsüblichen Vergleichsmiete. Theoretisch kann also die „Kostenmiete“ eines Hauses verlangt werden, die bislang heruntersubventioniert wurde. Mehr als 15 Euro pro Quadratmeter könnte sie betragen, gut dreimal so viel wie heute üblich. Der hohe Preis aber dürfte am Markt nicht durchsetzbar sein. Die Bauverwaltung und die IBB gehen davon aus, dass die Vermieter die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel verlangen, etwa 2 Euro pro Quadratmeter mehr als bislang in Sozialwohnungen üblich. Aber die Bauverwaltung will in Ausnahmefällen kurzfristig auch die Kostenmiete übernehmen, allerdings nur befristet.

Bin ich ein Härtefall?

Die Härtefall-Regelungen orientieren sich an den Einkommensgrenzen des Sozialen Wohnungsbaus.Viele Doppelverdiener müssen damit rechnen, kein Geld für Umzugshilfen zu bekommen. Aber es fehlen noch genaue Richtlinien.

Muss ich ausziehen?

Die Anrufbeantworter können die Betroffenen oft nicht beruhigen. Wie sich der Subventionswegfall auswirkt, kann bislang nur geahnt werden. „Mieter bleiben nicht ohne Schutz“, versichert die Bauverwaltung. Der Berliner Mieterverein fordert, die Härtefallregelungen dringend zu überarbeiten. Der Hauseigentümerverband spricht von einem „Zwangsumsiedlungsprogramm“. C. v. L.

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