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Berlin: Schläger aus der Straßenbahn bleiben auf freiem Fuß Polizei wehrt sich gegen Vorwürfe, sie habe nachlässig gearbeitet

Die beiden 16 und 23 Jahre alten Schläger, die einen 42-Jährigen Mann schwer verletzt haben, der in der Nacht zu Mittwoch in der Straßenbahn couragiert einen Streit schlichten wollte, bleiben auf freiem Fuß. Polizei und Staatsanwaltschaft waren sich gestern einig, dass keine ausreichenden Gründe für einen Haftbefehl vorliegen.

Die beiden 16 und 23 Jahre alten Schläger, die einen 42-Jährigen Mann schwer verletzt haben, der in der Nacht zu Mittwoch in der Straßenbahn couragiert einen Streit schlichten wollte, bleiben auf freiem Fuß. Polizei und Staatsanwaltschaft waren sich gestern einig, dass keine ausreichenden Gründe für einen Haftbefehl vorliegen. Verdunklungs- oder Fluchtgefahr kämen nicht in Betracht, hieß es. Außerdem hätten beide einen festen Wohnsitz. Ein weiterer Grund, keinen Haftbefehl zu beantragen, war aus Sicht der Polizei die Tatsache, dass der 23-Jährige bisher nur wegen einfacher, nicht aber wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft ist.

Wegen des riesigen öffentlichen Echos ergriff auch Polizeipräsident Dieter Glietsch das Wort: „Aus dem Bauch heraus mag die Entscheidung unverständlich erscheinen. Polizei und Justiz sind jedoch an Recht und Gesetz gebunden und dürfen sich nicht von Emotionen leiten lassen.“ Glietsch bedauerte, dass Michael K. „bei seinem couragierten Handeln“ verletzt wurde. Der Regierende Bürgermeister Wowereit übermittelte dem erst vor kurzem nach Berlin gezogenen beste Genesungswünsche und Anerkennung für sein Handeln. Auch im Klinikum Buch klingelte das Telefon gestern ständig, viele Berliner gratulierten Michael K. zu seiner Zivilcourage. Die BVG bedankte sich mit einem Blumenstrauß und einer Jahreskarte.

Wie berichtet, hatten die beiden Täter um 23.45 Uhr in der Tram auf einen bisher unbekannten Fahrgast eingeschlagen. Als der 42-jährige Drucker Michael K. aufstand und die Schläger bat, aufzuhören, ließen sie von ihrem Opfer ab und griffen ihn wortlos und unvermittelt an – den einzigen der Fahrgäste im Waggon, der den Mut hatte einzugreifen. Einer der Schläger hielt sich an den Haltegriffen fest, holte Schwung und trat Michael K. mit beiden Schuhen ins Gesicht. Obwohl ihr Opfer bewusstlos zu Boden fiel, traktierten beide Schläger ihn weiter mit Fußtritten. Als die Straßenbahn an der Ecke Wisbyer Straße / Prenzlauer Allee hielt, flüchteten sie. Doch der Fahrer der Linie 13 hatte schon die Leitstelle informiert, diese alarmierte Polizei und Rettungswagen.

Ein Sanitäter stellte Kopfverletzungen fest, jedoch keine lebensbedrohlichen – aus diesem Grund übernahm dann nicht die Kripo die Ermittlungen, sondern die Streifenpolizisten der Direktion 7. Lebensgefahr wurde erst im Krankenhaus Weißensee diagnostiziert – und der 42-Jährige darauf sofort ins Klinikum Buch verlegt. Die dortigen Ärzte gingen jedoch schon am Vormittag nicht mehr von einer Lebensgefahr aus. Der Patient sprach am Nachmittag schon mit den Medien.

Die Polizeiführung wies gestern Vorwürfe zurück, den Fall nachlässig bearbeitet zu haben. „Da die Direktion 7 schon nach dem ,Berliner Modell’ arbeitet, werden leichtere Straftaten von Schutzpolizisten bearbeitet, dazu zählt auch gefährliche Körperverletzung. Erst, wenn das Opfer in Lebensgefahr ist, muss die Kripo ran. „Aber auch die Kripo hätte nicht mehr Möglichkeiten gehabt als die Schutzpolizei“, sagte ein leitender Beamter der Direktion 7. Wie berichtet, waren die Brüder nach der Blutprobe und der erkennungsdienstlichen Behandlung wieder freigelassen worden. Das Ergebnis der Blutprobe liegt erst in einigen Tagen vor. Die Brüder müssen sich wegen schwerer Körperverletzung, Beleidigung, Volksverhetzung und Widerstandes verantworten, denn sie schlugen später Beamte und randalierten in der Funkstreife.

Zumindest der ältere der beiden Brüder ist seit langem polizeibekannt. Vier Mal stand Christopher F. vor Gericht, wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung. Drei Mal wurde er zu Geldstrafen verurteilt, ein viertes Mal zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Ein dritter Bruder der Familie hatte im April einem Polizisten bei einer Festnahme nach einem Raub übrigens eine Fingerkuppe abgebissen. Jörn Hasselmann

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