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Schlechte Gesetze: 60.000 Berliner klagten gegen Hartz-IV-Bescheid

Vermurkst und unpraktikabel - Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue fand dieser Tage deutliche Worte für die Hartz-IV-Gesetze. Die neuesten Zahlen geben ihr Recht: 60 000 Berliner klagten bislang vor dem Berliner Sozialgericht wegen Hartz IV.

An einem der nächsten Tage wird im Berliner Sozialgericht der 60 000. hellgrüne Aktendeckel aufgeklappt und mit den Unterlagen für eine neue Klage gefüllt. Hellgrün kennzeichnet im Gericht an der Invalidenstraße die Hartz-IV-Verfahren. Und ein Ende der Klagewelle ist nicht in Sicht. 21 500 der Verfahren gingen im vergangenen Jahr ein, das macht gut zwei Drittel aller Klagen und Eilanträge an dem Gericht aus.

Um die Verfahren in den Griff zu bekommen, wurde die Zahl der Richter auf 103 erhöht, weitere Stellen werden geschaffen. Allein in diesem Jahr sollen insgesamt 40 neue Richter kommen; vor 2005 gab es lediglich 59 Sozialrichter. Trotzdem dauert ein durchschnittliches Hartz-IV-Verfahren ein gutes Jahr. Die Chancen der Kläger vor Gericht sind gut. „In 48 Prozent der Verfahren wurden Entscheidungen der Jobcenter beanstandet“, sagt Gerichtssprecher Michael Kanert. In den anderen Bereichen – beispielsweise bei Renten- oder Krankenkassenverfahren – liegt diese Quote deutlich darunter, nämlich bei rund einem Drittel. Hauptsächlich wurde um die Übernahme der Mietkosten, um Anrechnungen von Einkommen und über Sanktionen wegen Pflichtverletzungen gestritten.

Angesichts der vielen Klagen kritisierte Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) vor wenigen Tagen die Hartz -IV-Gesetze als nicht praxistauglich und „vermurkst“. Sie kündigte an, dass die Länderjustizminister noch in diesem Jahr „wirksame Gesetzesverbesserungen“ erarbeiten wollen. In Berlin erhalten rund 560 000 Menschen in 310 000 Haushalten Leistungen nach Hartz IV. 

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