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Klaus-Rüdiger Landowsky

© dapd

Schlusswort im Prozess: Landowsky rechnet ab

Der ehemalige Bankvorstand und CDU-Politiker Landowsky wirft der Berliner Justiz Willkür vor. Für sich und seine Kollegen fordert er Freisprüche.

Er hat sich viel Mühe gemacht mit seinem Schlusswort. Eine gute Stunde lang sprach Klaus Landowsky am Donnerstag vor Gericht über den Vorwurf der Untreue, von dem er nun wohl bald freigesprochen wird. Aber nicht nur das: Der ehemalige Bankvorstand und Vormann der Berliner CDU rechnete mit der Berliner Justiz ab. Die habe, so Landowsky, in Gestalt der ehemaligen Justizsenatorin Karin Schubert und der ehrgeizigen Staatsanwältin Vera Junker zehn Jahre lang versucht, ihn zum Hauptschuldigen im Bankenskandal zu machen.

Damit ist sie so gut wie gescheitert. Im vergangenen Sommer hatte das Bundesverfassungsgericht eine Verurteilung Landowskys wegen Untreue für verfassungswidrig erklärt. Im nun zu Ende gehenden Verfahren, in dem es um Immobilienfonds der Bankgesellschaft ging, hatte die Staatsanwaltschaft vor Wochen schon auf Freispruch plädiert.

Vielleicht auch deshalb wollte Landowsky am Donnerstag im großen Saal 500 des Kriminalgerichts „keinen Blick zurück im Zorn“, wie er sagt, und er wollte auch nicht auf „meine Gefühlslage und die meiner Familie eingehen“. Dass ihm der Auftritt vor der Kammer, fünf mitangeklagten leitenden Mitarbeitern, sechs Aufsichtsräten und einer ganzen Schar würdig vor sich hin schweigender, bedeutender Anwälte, nicht leicht fiel, war Landowsky anzuhören. Immer mal wieder war ein Schluck Wasser nötig, um die Stimme stark und deutlich zu erhalten, eher selten grollte er in Richtung der öffentlichen Meinung, bei der das Prinzip „Rerum cognoscere Causas“ selten das leitende gewesen sei.

Wichtigstes Ziel seiner Attacke war die Justiz. Schon öfter hatte Landowsky den Vorwurf erhoben, ihm werde ein politischer Prozess gemacht. Das begründete er nun, ausgehend von seiner festen Überzeugung, keine Untreue begangen zu haben. Im Zusammenhang mit den Immobilienfonds, die in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre von der Bankgesellschaftstocher IBG aufgelegt worden waren, hieß das laut Landowsky: Mit diesen Fonds befasst waren Bankvorstände, Aufsichtsräte, Senat, der Rechnungshof, das Finanzamt, Bankenaufsicht, Landeszentralbank – und alle sollten für gut befunden haben, was heute als Sammlung von „Schrottimmobilien“ gelte? Warum sei er nicht der Untreue angeklagt worden, als die Fonds aufgelegt wurden? Für Landowsky ist der Vorwurf heute so wenig nachvollziehbar, wie er es in der zweiten Hälfte der Neunziger gewesen wäre. Die Anklage sei „haarscharf an der Verfolgung Unschuldiger“ vorbeigeschrammt.

Die Immobilien – größtenteils wieder im Besitz des Landes Berlin, verwaltet von der BIH – seien solide finanziert und abgesichert worden. Und sie brächten dem Land jedes Jahr einen Gewinn von rund 200 Millionen Euro. „Blanker Unfug“ sei es, dass die Berliner Steuerzahler jährlich 140 Millionen Euro für die angeblichen „Schrottimmobilien“ aufzuwenden hätten. Ironisch zitierte Landowsky aus dem Geschäftsbericht 2009 der Immobilienholding, immer schön mit Seitenangabe: Da heißt es – nach einem gefälligen Vorwort von Finanzsenator Ulrich Nußbaum – die Ausgangslage der BIH sei „überdurchschnittlich gut“. In diesem Sinne bat Landowsky das Gericht um Freisprüche für sich und seine Kollegen. Werner van Bebber

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