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Berlin: Schönefeld-Ausbau: Gegner fühlen sich im Recht – Befürworter auch

Was nun? Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg, das den Landesentwicklungsplan mit dem Flughafenstandort Schönefeld für nichtig erklärte, hat zu konträren Reaktionen geführt.

Was nun? Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg, das den Landesentwicklungsplan mit dem Flughafenstandort Schönefeld für nichtig erklärte, hat zu konträren Reaktionen geführt. Die Gegner des Flughafens dürfen sich in ihren Vorbehalten gegen die Planung des Flughafens BerlinBrandenburg International (BBI) bestätigt fühlen. Einige Befürworter des Flughafenausbaus bezeichnen das Urteil zwar als „Desaster“, die meisten sehen aber keine gravierenden Auswirkungen auf das laufende Genehmigungsverfahren für BBI.

Konkret wirkt sich das Urteil zunächst nicht aus. Die vier Gemeinden, die geklagt hatten, weil der Landesentwicklungsplan ihre Planungshoheit beschränkt, können keine eigenen Vorhaben, etwa für Gebäude in der Flughafenzone, verwirklichen. Die Veränderungssperre gilt durch den inzwischen erlassenen Planfeststellungsbeschluss weiter. Gegen diesen Beschluss sind vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 3800 Klagen anhängig.

Dort laufe das Verfahren unabhängig von der OVG-Entscheidung weiter, erklärte die Flughafengesellschaft. Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sei der Flughafenstandort Schönefeld nicht in Frage gestellt. Das Gericht erklärt selbst, dass es in diesem Verfahren nicht „über den Flughafenstandort Schönefeld“ als solchen entschieden habe. Vielmehr sei es allein um die Wirksamkeit des Landesentwicklungsplans gegangen.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht könnten die Kläger nun aber Abwägungsfehler im Landesentwicklungsplan geltend machen, sagte der auf öffentliches Recht spezialisierte Anwalt Carsten Sommer. Dies müsse vom Gericht geprüft werden. Entscheidend werde aber sein, ob der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau Schönefelds „in sich“ stimmig sei. In diesem Verfahren habe es zum Beispiel beim Lärmschutz erhebliche Nachbesserungen gegenüber dem Landesentwicklungsplan gegeben.

Nach Ansicht des Sprechers des Verkehrsministeriums in Potsdam, Lothar Wiegand, ist der Landesentwicklungsplan keine zwingende Voraussetzung für das Planfeststellungsverfahren. Beide Verfahren seien unabhängig voneinander zu sehen. Auch der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sieht keine Gefahr für den Ausbau von Schönefeld. Rechtlich werde der Landesentwicklungsplan nicht gebraucht. Ob er nachgebessert werde, müsse Brandenburg entscheiden. CDU-Landeschef Joachim Zeller bezeichnete das Urteil als „Desaster“. Auch die Industrie-und Handelskammer (IHK) sieht in dem Urteil einen Rückschlag. Die im Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB) organisierten Ausbaugegner fordern von der Politik klare Aussagen, wie es nun weitergehen soll.

Davon war in Brandenburg gestern nicht viel zu spüren. Regierungssprecher Thomas Braune verwies auf die Erklärung des Sprechers des Verkehrsministeriums, Lothar Wiegand. Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) war am gestrigen Abend für eine Stellungnahme ebenso wenig zu erreichen wie sein Stellvertreter und Innenminister Jörg Schönbohm (CDU). Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns (CDU) zeigte sich überrascht. Er gehe davon aus, dass das Urteil keine Auswirkungen auf die Prozesse zum Planfeststellungsbeschluss haben werde. PDS-Vizefraktionschef Heinz Vietze warf der Landesregierung handwerklichen Dilletantismus vor. Sie habe offensichtlich aus Lausitzring, Chipfabrik und Cargo-Lifter nichts gelernt: „Das ist die organisierte Pleite.“ das, kt,thm

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