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Berlin: Schrankenlos

beteiligt sich nicht am öffentlichen Klagen Immer, wenn einer was über die rückständigen Engländer erzählen will, kommt die Geschichte mit den Eisenbahnwagenbremsern, die dort jahrelang weiter Dienst schoben, obwohl es ihre Bremsen längst nicht mehr gab – die Gewerkschaften, damals. Wahr oder nicht?

beteiligt sich nicht am öffentlichen Klagen Immer, wenn einer was über die rückständigen Engländer erzählen will, kommt die Geschichte mit den Eisenbahnwagenbremsern, die dort jahrelang weiter Dienst schoben, obwohl es ihre Bremsen längst nicht mehr gab – die Gewerkschaften, damals. Wahr oder nicht? Wahr ist auf jeden Fall die Berliner Variante: Es hat sieben Jahre gedauert, die Schließung der handbetriebenen Eisenbahnschranke zwischen den Lauben am Charlottenburger Ruhwaldweg durchzusetzen, der letzten ihrer Art in Berlin. Der Schließungsbeschluss der Bahn stammt von 1997, und wenn Sie schon immer wissen wollten, womit sich Verwaltungsrichter so rumschlagen: Dieser Tage hat das Bundesverwaltungsgericht den Kasus in letzter Instanz zugunsten der Bahn entschieden. Bald ist nun mit der Schranke auch der ganze Weg dicht, Autofahrer, Radler, Fußgänger müssen einen großen Umweg machen.

Nun gut, ließe sich sagen, so sind sie halt, die Laubenpieper, wollen immer geradewegs nach Hause, wenn die Blümchen gegossen sind, und wenn ihnen einer Umwege aufzwingt, wird er halt niedergeklagt. Bloß: Gegen die Bahn geklagt hat fürsorglich das Bezirksamt höchstpersönlich, das doch für jegliche Art der Verkehrsberuhigung sonst immer gern zu haben ist.

Viel Energie, viele Kosten für nichts. Vermutlich hätte sich mit vergleichbarem Aufwand eine Fußgängerbrücke über die Bahnstrecke zimmern oder gar ein Tunnel bauen lassen. Aber wie es in Deutschland nun mal so ist: Wenn es was zu klagen gibt, sind wir immer dabei.

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