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Schüler-Bafög: Rot-rote Zitterpartie um Platzecks Wahlversprechen

Das Schüler-Bafög, das Brandenburg einführen will, lässt seit Monaten auf sich warten. Jetzt liegt ein Entwurf vor – und bleibt auch in der Koalition umstritten.

Potsdam - Es war das wichtigste Versprechen der von Matthias Platzeck geführten Sozialdemokraten vor der Brandenburg-Wahl: Aber das angekündigte, in Deutschland einmalige „Schüler-Bafög“ von monatlich 100 Euro für Gymnasiasten der 11. und 12.Klassen lässt drei Monate nach Bildung der rot-roten Regierung immer noch auf sich warten. Selbst in den Reihen der SPD wächst die Sorge, dass das Versprechen nicht oder nur mit Abstrichen eingelöst werden kann, weil juristische und praktische Probleme größer als erwartet sind. Vor allem eine Verrechnung des Schüler-Bafög mit Hartz IV, worauf das Land keinen Einfluss hat, könnte es gefährden. Ungeachtet dessen will das Platzeck-Kabinett jetzt aber das „Schüler-Bafög“, mit dem mehr Kinder aus armen Familien zu Abitur und Studium bewegt werden sollen, kurzfristig unter Dach und Fach bringen.

Rot-Rot tut sich schwer damit. Dabei hatte die SPD-Landtagsfraktion bereits am 9.Juli 2009 einen Gesetzentwurf präsentiert, der sofort nach der Landtagswahl beschlossen werden und zum 1.1.2010 in Kraft treten sollte, was aber nicht geschah. Jetzt hat Bildungsminister Holger-Rupprecht (SPD) zumindest die mit Spannung erwartete Kabinettsvorlage fertiggestellt. Der interne Entwurf soll voraussichtlich im Februar das Kabinett passieren und im Mai im Landtag beschlossen werden. Das Geld könnte dann ab September ausgezahlt werden.

Es geht um monatlich 100 Euro,die nicht zurückgezahlt werden müssen. Das Geld soll an bedürftige Schüler der 11. und 12.Klassen wie Empfänger von Hartz IV, Sozial- oder Wohngeld überwiesen werden. Das Ministerium geht davon aus, dass jeder vierte Oberschüler - 2010 wären das 2180, ab 2011 jährlich 4360 Betroffene – anspruchsberechtigt ist. Dies würde das Land 2010 noch 1 Million Euro, 2011 dann 3 Millionen, ab 2012 jährlich über 5 Millionen Euro kosten.

Aber die Tücken liegen im Detail. Umstritten bleibt, ob die 100 Euro - wie selbst die jüngste Kindergelderhöhung – mit Hartz-IV–Sätzen verrechnet werden müssen, wovon die CDU ausgeht. Die Auszahlung von Hartz IV ist Bundessache. Falls der Bund darauf besteht, dass die 100 Euro als Einnahmen bei der Berechnung der Hartz-IV-Bezüge gegengerechnet werden, hätte das Schüler-Bafög keinen Sinn mehr. Auch der Städte- und Gemeindebund teilt solche Bedenken. „Wenn gut Gedachtes juristisch zerfleddert wird, geht es nach hinten los“, warnt Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher.

Die Regierung geht von keiner Verrechnung aus, weil die 100 Euro „zweckgebunden“ für Bildungsausgaben gezahlt werden. In der Begründung werden die Anschaffung von Büchern, Notebooks, Internet-Gebühren, Kosten für den Schulweg, für Nachhilfe oder Musikunterricht genannt. Dies allerdings lässt Missbrauch zu und den Rechnungshof aufhorchen. Zwischendurch war ernsthaft erwogen worden, Geld nur gegen Belege und Quittungen auszuzahlen, was den Verwaltungsaufwand extrem erhöht und Platzecks soziales Versprechen konterkariert hätte. Das ist vom Tisch. Jetzt heißt es, dass das Schüler-Bafög „als Pauschale“ gewährt wird: „Eine Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung erfolgt nicht.“

Aber selbst bildungspolitisch bleibt das Prestige-Projekt umstritten, da außer der SPD selbst niemand an die erhoffte Wirkung glaubt: Es sei zu bezweifeln, heißt es in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), beim Landesschulbeirat und beim Linke-Koalitionspartner, dass mehr Kinder nach der sechsten Klasse auf die Gymnasien wechseln - wegen monatlich 100 Euro vier Jahre später. Skeptisch bleibt der Städte- und Gemeindebund, der über das „Schüler-Bafög“ nächste Woche im Präsidium berät: „Wenn der Aufwand zu bürokratisch oder die Wirkung zu gering ist“, sagt Geschäftsführer Böttcher, „dann sollte man das Geld für andere wichtigere Dinge in der Bildung verwenden.“

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