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Schule: 17-Jähriger erhielt Morddrohung von Mitschüler

Mobbing per Hasslied im Internet: Ein Berliner Jugendlicher wechselte aus Angst die Schule - der Täter durfte bleiben. Die Bildungsverwaltung geht davon aus, dass die Lehrer richtig gehandelt haben.

Die Morddrohung seines Mitschülers erreichte ihn durch die Zeilen eines Rapsongs in Internet: Aus Angst und Scham hat deshalb der 17-jähriger Peter R. (Name geändert) kürzlich seine Schule in Jungfernheide verlassen und geht nun in Brandenburg zur Schule. Dieser Fall von Mobbing ist dem Tagesspiegel gestern durch die Mutter des Opfers, Martina R., bekannt geworden. Sie kritisiert: „Wir wurden von der Schule völlig allein gelassen. Während unser Sohn Angst hatte, durfte der Täter weiter den Unterricht besuchen.“ Erst am Dienstag hatte ein 14-jähriger Schüler aus Spandau in einem Internet-Chatroom angekündigt, seine Lehrer umbringen zu wollen.

Eskaliert sei die Situation nach Angaben der Mutter von Peter R. am 16. Februar, als ihr Sohn von seiner bisherigen Schule, der Johann-Georg-Halske-Oberschule, nach Hause kam. Im Internet zeigte er seiner Mutter den Rap-Song mit dem Titel „Du Arschgesicht“, den sein Mitschüler selbst gereimt und ins Internet gestellt hat. In dem Lied heißt es unter anderem: „Geh’ in den Wald und nimm Dir ’nen Strick (...) sonst nehm’ ich meine Knarre und blas’ Dir eine Kugel ins Gehirn“. Gleich 400 Zugriffe auf das Lied im Internet habe Martina R. registriert. „Mein Sohn hatte Angst und wollte nicht mehr in die Schule. Alle wussten von dem Song.“ Wie die Mutter weiter schildert, habe sie noch am selben Tag Anzeige bei der Polizei erstattet und zudem die Lehrerin informiert. Am nächsten Tag habe es ein Gespräch zwischen dem Täter, der Lehrerin und der Präventionsbeamtin des zuständigen Polizeiabschnitts gegeben. „Der Song wurde zwar aus dem Internet genommen, und plötzlich hat der Mitschüler meinem Sohn Entschuldigungs-Mails geschrieben – aber weiter ist nichts passiert“, beklagt Martina R. Aus ihrer Sicht habe die Schule die Sache als erledigt angesehen, weil der Täter kundgetan habe, dass „alles nur ein Scherz“ gewesen sei. „Doch nicht mal die Frau von der Schulaufsicht wusste von dem Vorfall.“

Der kommissarische Leiter der Johann-Georg-Halske-Schule, Wolfgang Kaminski, gibt zu, den Fall nicht gemeldet zu haben. „Wir sehen das hier als Schülerkabbelei. In dem Lied kommen zwar Formulierungen vor, die wir nicht dulden, doch wir sahen keine Gefährdung“, sagt Kaminski. Zudem sei es nicht zwingend erforderlich, nach einem solchen Vorfall einen Schüler vom Unterricht auszuschließen. „Es gibt auch andere Wege“, sagt er. In Gesprächen habe man versucht, dem Jugendlichen sein Fehlverhalten klarzumachen. „Er war sich nicht bewusst, welche Konsequenzen so ein Lied im Netz haben kann, auch wenn es als Scherz gemeint ist“, glaubt Kaminski. Der Schulleiter betont, dass die Eltern des Opfers jegliche Entschuldigungsversuche und Klärungsgespräche seitens der Schule abgeblockt hätten. „Mit der Mutter des Täters haben wir dagegen sehr intensiv gesprochen.“ Der Schulleiter kann nicht verstehen, dass Peter R. sofort auf eine andere Schule gewechselt ist. „Meines Erachtens wäre das nicht nötig gewesen“, sagt er.

Der Sprecher der Senatsbildungsverwaltung, Jens Stiller, sagt: „Die Schule hat richtig gehandelt, wenn auch eine Meldung an die Schulaufsicht nicht geschadet hätte.“ Die Verwaltung habe die Mutter des bedrohten Jungen an den schulpsychologischen Dienst in Spandau verwiesen. „Dort hat sie sich aber erst spät im Laufe des Verfahrens gemeldet“, sagt der Sprecher. Der schulpsychologische Dienst biete allen Eltern mit akuten Problemen sofort Hilfe an.

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