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Schulessen: Darum geht's

Das neue Prozedere beim Schulessen ist kompliziert. Aber die Eltern wollten es so, damit sie endlich mitreden können und damit die Qualität besser wird. Selbst die Handreichung wurde von einer Elternvertreterin geschrieben.

AUSGANGSLAGE

Das Essen an den Grundschulen soll besser werden. Deshalb wurde das Vergabeverfahren verändert: Der Wettbewerb geht nicht mehr über den – nun zentral festgelegten – Preis, sondern über die Qualität. Die Bildungsverwaltung hat mit Elternvertretern und der Schulessenvernetzungsstelle Kriterien festgelegt.

KRITERIEN

In die Entscheidung, welcher Caterer den Zuschlag bekommt, soll zu 50 Prozent die „sensorische Qualität“ einfließen, also Geschmack, Aussehen, Geruch und Beschaffenheit („Mundgefühl“). In die andere Hälfte des Votums fließt die Frage ein, inwieweit der Caterer auf Wünsche der Schule eingeht, wie lang die Warmhaltezeiten und wie hoch die Bioanteile am Essen sind.

ABLAUF PROBEESSEN

Pro Bezirk gibt es zwei zentrale Termine für die Verkostungen. Zusätzlich gibt es noch einige Probeessen im Oberstufenzentrum für Gastgewerbe in Weißensee, das den Vorteil bietet, dass vor Ort gekocht werden kann. Diese Variante wird für Schulen gewählt, die eigene Küchen haben. DIE JURY

Jede Schulkonferenz wählt eine Essensjury. Sie besteht aus drei bis sechs Erwachsenen – Eltern und Pädagogen – sowie drei Schülern, die aber nur beratende Funktion haben. Wenn die Jury nicht antritt, entscheidet eine „Ersatzjury“ des Bezirksamtes.

PREIS

Die Neuregelung gilt ab Februar 2014. Ab dann müssen Eltern statt 23 Euro 37 Euro pro Monat zuzahlen. Der Landeselternausschuss plant eine Umfrage, um herauszufinden, ob es mehr Abbestellungen als bisher gibt. sve

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