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Berlin: Schuljahr der Reformen

Neue Rahmenpläne, mehr Betreuung, früheres Abitur

Für 27 500 Berliner Kinder ändert sich heute das Leben: Sie gehen zum ersten Mal in die Schule. Aber auch den Berliner Lehrern und den übrigen Schülern stehen in den kommenden Monaten viele Neuerungen bevor: Zwei Jahre nach Bekanntwerden der PisaErgebnisse hat die SPD/PDS-Koalition ein großes Reformpaket angeschoben. Dazu gehört etwa die Entstaubung der alten Rahmenpläne und die Einführung verbindlicher Vergleichsarbeiten. Einige Reformen können allerdings erst umgesetzt werden, wenn das neue Schulgesetz in Kraft ist. Damit wird im Frühjahr gerechnet. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen:

Schulzeitverkürzung : Das Abitur kann man im Regelfall schon nach zwölf Jahren ablegen

Mehr Betreuung: Jede Grundschule bietet eine verlässliche Halbtagsbetreuung, es gibt 30 zusätzliche Ganztagsgrundschulen.

Mehr Autonomie: Alle Schulen erhalten zusätzliche Kompetenzen bei der Auswahl des Personals und können einen Teil ihres Geldes selbst verwalten.

Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung werden verbindlich festgelegt und abgesichert durch zentrale Prüfungen und durch eine externe Beurteilung

Sitzenbleiben kann man künftig auch schon nach der zweiten Grundschulklasse, wenn man bestimmte Fertigkeiten, insbesondere sprachlicher Art, nicht beherrscht.

Reifeprüfung : Nach der 10. Klasse wird es verbindliche Prüfungen geben, die Voraussetzung sind für den neuen „Mittleren Bildungsabschluss“. Bisher bekam die Mittlere Reife ohne Prüfung, wer die zehnte Klasse bestanden hat.

Horte : Die Hortbetreuung soll vollständig aus den Kitas herausgenommen und in Schulen oder Schülerläden verlagert werden.

Eine Reform wird die jetzigen Erstklässler nicht mehr betreffen: die Vorverlegung der Schulpflicht auf fünfeinhalb Jahre. Von 2005 an muss eingeschult werden, wer bis zum 31. Dezember seinen sechsten Geburtstag feiert. Bisher liegt der Stichtag auf dem 30. Juni. Dies führt dazu, dass die Erstklässler am Einschulungstag im Schnitt sechs Jahre und acht Monate alt sind. Außerdem werden viele Kinder wegen fehlender Schulreife zurückgestellt. Dies wird mit dem neuen Schulgesetz nicht mehr möglich sein. sve

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