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Berlin: Schwangerer Freundin in Bauch geboxt

Gericht wertete den Angriff als versuchte Abtreibung und verurteilte 27-Jährigen zu Bewährungsstrafe

Die Gerüchte machten den junge Mann rasend. Er sei nicht Vater des Kindes, tuschelte man im Freundeskreis. Markus R. stellte seine damalige Freundin zur Rede. Da war Daniela D. in der neunten Woche schwanger. „Das Kind ist nicht von dir“, soll sie im Streit gerufen haben. Wütend schlug der Mann aus Prenzlauer Berg zu. Drei Mal boxte er der Frau in den Bauch. „Ich hatte einen Black-out“, gestand er gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Es ging in dem Prozess nicht nur um Körperverletzung, es ging um den Paragrafen 218. „Ich hoffe, dass du das Kind verlierst“, soll der 27-jährige R. gebrüllt haben. Die Staatsanwaltschaft sah in dem Angriff einen versuchten Schwangerschaftsabbruch in besonders schwerem Fall. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Markus R. ist gelernter Maler. Aus einer früheren Beziehung hat er eine sechsjährige Tochter. Er sprach im Prozess nicht darüber, ob er mit Daniela ein Kind wollte. An jenem Tag im September letzten Jahres sei es in der Lichtenberger Wohnung der Ex-Freundin zu heftigem Streit gekommen. „Wir haben uns böse in die Haare gekriegt, jeder wollte dem anderen nur noch weh tun“, versuchte der Mann seinen Angriff zu erklären. „Ich weiß, dass es unfair war. Es tut mir sehr Leid.“

Die 22-jährige Daniela erlitt blaue Flecken und einen Kratzer am Arm. Das Kind kam nicht zu Schaden. Zur Welt gekommen ist es trotzdem nicht. „Ich ließ es abtreiben“, sagte die Frau im Prozess gegen ihren Ex-Freund. Ob diese Entscheidung mit dem Angriff zu tun habe, wollte die Richterin wissen. „Nicht unbedingt“, sagte die Zeugin. „Es war der letzte Rest“ – weil sie bereits zwei Kinder habe und sich als allein erziehende Mutter ein weiteres Baby nicht hätte leisten können. Eine Wut auf Markus R. ist bei ihr nicht zu spüren. Nach dem Vorfall haben sie sich getrennt, dann aber ausgesprochen. „Wir verstehen uns jetzt gut“, sagte die Frau.

Auch das Gericht wertete die Tat schließlich als versuchte Abtreibung. „Nicht durch Ihre Handlung ist es zu dem Abbruch gekommen, aber es war Ihre Absicht“, hielt die Richterin dem bislang nicht vorbestraften Angeklagten vor. Sie ging von einem einmaligen Ausrutscher aus und verhängte eine Strafe von vier Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Zeit dazu hat der junge Mann. Nach der Anzeige der Ex-Freundin hatte er seinen Job als Security-Mitarbeiter auf dem Flughafen Schönefeld verloren.

Kerstin Gehrke

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