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Berlin: Schwarzfahrer, weil der Kontrolleur sich irrte Immer Ärger um verwirrende Tarifregelungen

Problem von der BVG erkannt – aber nicht gebannt

Unfreiwillig zum Schwarzfahrer werden – im Nahverkehr geht das ganz schnell. Die zahlreichen Regelungen und Ausnahmen sind nicht einmal immer den Kontrolleuren bekannt, die den ehrlichen Fahrgast dann zum Sünder machen.

Jens W. aus Wuppertal war mit einem City-Ticket der Bahn in der Straßenbahn in Berlin unterwegs. Dieses Ticket erlaubt Bahncard-Kunden, in über 80 Städten auch Busse und Bahnen im Nahverkehr zu nutzen. In Berlin gilt das Ticket jedoch nur im Tarifbereich A, also innerhalb des S-Bahn-Rings sowie bis zu den Bahnhöfen Nöldnerplatz und Lichtenberg. Das ist auf dem Fahrschein jedoch nicht erwähnt.

W. befand sich zwar mit seinem Ziel Danziger/Greifswalder Straße im Tarifgebiet A, doch bei der Kontrolle teilte ihm der Mitarbeiter mit, dieses Ticket gelte nicht bei der Straßenbahn. Die Folge: W. musste zunächst 40 Euro als „erhöhtes Beförderungsentgelt“ zahlen. Nach seinem Protest teilte ihm die BVG mit: „Leider handelt es sich nicht um einen Einzelfall, der eine kulante Entscheidung ermöglichen würde. Im Interesse der Gäste unserer Stadt sind wir bemüht, hier eine kurzfristige Lösung gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG im Sinne unserer Fahrgäste herbeizuführen.“

Probleme gebe es wegen der Beschränkung des City-Tickets auf den Tarifbereich A, bestätigte BVG-Sprecherin Petra Reetz. Fahrgäste erhielten sogar an den Schaltern der Bahn darüber falsche Auskünfte. Wie kompliziert die Regelung ist, zeigen auch Angaben eines Bahnsprechers, der erklärt hatte, das City-Ticket gelte am Abfahrts- und am Zielort. Anerkannt wird es nach den Tarifbestimmungen jedoch immer nur am Zielort.

Die BVG will W. nun doch aus der Schwarzfahrerkartei streichen, denn im Tarifgebiet A gilt das City-Ticket ja. Die 40 Euro hatte die Bahn bereits ersetzt.

Schwarzfahrer-Probleme haben oft auch Schüler. Sie müssen bei Kontrollen den Schülerausweis, die so genannte Trägerkarte und die Monatswertmarke vorweisen. Fehlt auch nur ein Dokument, werden die Schüler zum Schwarzfahrer. Derzeit testet die BVG ein neues Modell, bei dem eine Plastikkarte mit Marke gleichzeitig Schülerausweis ist. So soll dieses Problem entschärft werden.

Kontrolleure stuften sogar schon Fahrgäste als Schwarzfahrer ein, die einen falschen Fahrschein gekauft hatten, selbst wenn dieser teurer war als das reguläre Ticket. Ständigen Ärger gibt es auch beim Einzelfahrschein, seit dieser nicht mehr generell zwei Stunden für beliebig viele Fahrten in jede Richtung gilt. Seit 2004 ist nur noch eine Fahrt in eine Richtung erlaubt; Umsteigen ist aber gestattet. Doch wie lang die Pause dabei sein darf, ist immer wieder umstritten.

Wer zu Unrecht zum Schwarzfahrer wird und sich telefonisch bei der BVG beschweren will, muss vom nächsten Sommer an beim Call-Center dann auch noch Gebühren zahlen. Die BVG will die seit langem geplante Abschaffung der Gratisauskunft nach der Fußball-Weltmeisterschaft vornehmen. Unentgeltlich bleiben dann nur noch die Antworten zum Fahrplan. Angaben, etwa zum City-Ticket, würden aber extra kosten. Ohne Garantie, dass sie dann auch stimmen.

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