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Auf dem Rummelsburger See vor Alt-Stralau 33 hätten acht Häuser entstehen sollen. Doch der See ist zu vergiftet.

© Kleist-Heinrich

Bauprojekt in Berlin-Friedrichshain: Schwimmende Häuser auf dem Rummelsburger See verboten

Das Land schließt einen Vertrag, damit Häuser auf dem Rummelsburger See gebaut werden – rechtswidrig.

Von Fatina Keilani

Arthur Fischer schüttelt den Kopf. "Wir verwirklichen einen Plan des Landes Berlin, ich kann nicht nachvollziehen, dass wir auf den letzten Metern noch zusammengetreten werden", sagt der Architekt, dessen Bauprojekt "Floating Lofts" soeben mithilfe des Verwaltungsgerichts eingestampft wurde. Die schwimmenden Häuser dürfen nicht errichtet werden. Die Klage der Floating Lofts GbR, die auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gerichtet war, wies die zehnte Kammer des Verwaltungsgerichts am Donnerstag ab.

Das Land Berlin hatte 2007 mit der GbR einen Vertrag geschlossen. Demnach musste die Baugruppe die acht Häuser auf dem Rummelsburger See errichten und die dafür erforderlichen Genehmigungen einholen. Schon das war offenbar nicht einfach. Es brauchte eine strom- und schiffahrtspolizeiliche Genehmigung vom Bund, eine Bauerlaubnis vom Bezirk, und die Wasserfläche südlich des S-Bahnhofs Ostkreuz musste gepachtet werden.

Nach vier Jahren waren alle Genehmigungen da, doch dann meldete sich die Abteilung VIII

Allein bis zum Abschluss des Erbbaupachtvertrags dauerte es laut Fischer vier Jahre. Die GbR musste acht Pkw-Stellplätze zu je 10.000 Euro kaufen und für 50.000 Euro die Nutzungsrechte an den Rohren für Wasser, Abwasser, Strom und Telekom erwerben, die auf Steuerzahlerkosten bereits vom Land eingebuddelt worden waren.

Im Jahr 2012 hatten Fischer und seine Leute endlich alle Genehmigungen zusammen. "Wir haben 2011 noch versucht, unser Rücktrittsrecht vom Vertrag zu verlängern, aber das Land hat abgelehnt", sagt Fischer. Der Senat habe darauf bestanden, dass gebaut werde. Gesprächspartner sei immer die Abteilung IV gewesen. Doch dann trat plötzlich die Abteilung VIII auf den Plan und erklärte, das Vorhaben sei wasserrechtlich nicht genehmigungsfähig.

Abteilungsleiterin Kerstin Hähnel erklärte vor Gericht: "Wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt und waren in die Vertragsverhandlungen nicht eingebunden." Sie fühle sich dem Wasserrecht verpflichtet, also dem Schutz der Gewässer. Man habe aber aus dem Vorgang gelernt und sehe jetzt zu, früher beteiligt zu werden. "Wir erfüllen den Willen des Landes Berlin!" rief Fischer in der Verhandlung aus, "und dann kommt eine untergeordnete Behörde und verhindert das!"

Das sei in der Tat widersprüchliches Verhalten aufseiten des Landes, bestätigte der Vorsitzende Richter Hans-Ulrich Marticke, der die Verhandlung in annähernd buddhagleicher Ruhe führte. Das Gericht gab der Behörde dennoch Recht und bescheinigte ihr, das Ermessen in zulässiger Weise ausgeübt zu haben. Den Klägern legte er nahe, Rückabwicklung des Vertrages und Schadensersatz zu verlangen. Ob der Senat angemessen zerknirscht auf die Kläger zugehen wird oder diese etwa erneut klagen müssen, diesmal auf Schadensersatz, konnte am Donnerstag dort niemand sagen. Politisch ist das Projekt jetzt unerwünscht.

Der Rummelsburger See ist nach dem Hamburger Hafen das am höchsten mit Schwermetallen und organischen Schadstoffen belastete Gewässer Deutschlands. In den geplanten Häusern seien gesunde Wohnverhältnisse nicht gewährleistet, stellte das Gericht fest. Architekt Fischer hat für sich beschlossen: "Ich baue nie wieder was für den Senat." Immerhin besitzt er jetzt ein kleines Grundstück am Wasser: den Parkplatz.

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