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Hoffnungsvoll am Start. Im November 2008 feierten Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit und Timm-Geschäftsführer Frank Lukas den Start von Timm TV. Seit dem 1. April ist der Sender mit seinem Programm für schwule Männer in der Insolvenz.

© ddp

Schwuler TV-Sender: Timm TV: Geld und Liebe

Der private Fernsehsender Timm TV, der sich speziell an ein homosexuelles Publikum richtet, könnte vor dem Aus stehen. Eine Tochter der Berliner Investitionsbank ist an an dem Sender beteiligt. Ein Jurist kritisiert diese Beteiligung und sieht die Staatsferne gefährdet.

„Timm TV liebt Männer“, verspricht der Werbeslogan. Der im November 2008 gestartete private Fernsehsender für ein homosexuelles Publikum, zu empfangen über Kabel oder im Internet, präsentiert sich gerne bunt, schräg, schrill und sexy. Ein Vollprogramm „rund um die Themen Mann, Reisen, Lifestyle und Fashion“ soll laut Eigentümer, die Deutschen Fernsehwerke GmbH, „Zielgruppenkommunikation ohne Streuverluste“ ermöglichen. Doch jetzt könnte Timm TV vor dem Aus stehen. Am 1. April wurde ein Insolvenzverfahren für den bundesweit zu empfangenden Sender eröffnet; das Programm wird weiterhin ausgestrahlt.

Für Professor Ulrich Battis, den renommierten Staatsrechtler an der Humboldt-Universität, ist das ein Anlass, die Kapitalbeteiligung der landeseigenen Investitionsbank IBB an dem Sender in Höhe von 28 542 Euro auf den Prüfstand zu stellen. „Die Bank wird nicht auf Dauer an diesem Unternehmen beteiligt sein dürfen. Im Gegenteil, sie hat die Verpflichtung, das rückgängig zu machen“, sagt Battis. Der Jurist sieht vor allem die vom Grundgesetz garantierte Staatsfreiheit des Rundfunks beeinträchtigt. Denn die Investitionsbank kontrolliert über ein Unternehmen ihrer Beteiligungsgesellschaft, die VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin GmbH, 17 Prozent des kommerziellen Senders. An dem ist auch die Madsack-Verlagsgruppe und die NRW-Bank beteiligt. An der Madsack-Gruppe hält wiederum die SPD einen 20-Prozent-Anteil.

Die Investitionsbank verweist in einer Stellungnahme darauf, dass sie durch die Beteiligung ihr Engagement im Medienbereich am Standort Berlin weiter stärken wollte und Timm TV direkt in das Profil ihres neuen VC Fonds passte. Zu diesem Profil gehört nach Angaben des Fonds die Förderung der in Berlin eine herausragende Rolle spielenden Kreativwirtschaft, „ob Film-, Fernseh- oder Musikproduzenten“. Ähnlich begründet auch der Direktor der Medienaufsicht Berlin-Brandenburg (MABB), Hans Hege, die Genehmigung seiner Behörde für das staatliche Engagement: „In dem Fall geht es um Mitarbeiter der Investitionsbank, die eine ganz spezifische Aufgabenstellung haben, nämlich darauf zu achten, dass junge Unternehmen Chancen haben. Es geht um die Förderung von Kreativwirtschaft, und nicht um irgendwelche programmlichen Förderungen.“ Auf die politische Meinungsbildung, so Hege, werde kein Einfluss genommen, zumal es sich bei Timm TV nur um einen kleinen Sender handle.

Staatsrechtler Battis reicht allein der Anschein einer staatlichen Einflussnahme selbst auf einen kleinen Sender aus, um besorgt zu sein. Eine der wichtigsten Grundlagen des deutschen Rundfunkwesens sei die Staatsfreiheit von Hörfunk und Fernsehen. „Und diese Staatsfreiheit“, so Battis, „ist beeinträchtigt, wenn der Staat – und sei es über eine Tochtergesellschaft – sich am Kapital eines solchen Senders beteiligt. Der Staat hat sich aus dem Rundfunk herauszuhalten und auch aus den Formen, die jetzt die neuen Medien nutzen.“ Solch grundrechtssensiblen Fragen dürften durch die Tochter einer staatlichen Bank nicht auf kaltem Wege ausgeräumt werden, kritisiert Battis.

Die 2009 eingeführten, einschränkenden Regeln im Gesellschaftervertrag des Senders, auf die auch die Medienaufsicht verweist, dürften über die Problematik nicht hinwegtäuschen. So sei die VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin GmbH bei Beschlüssen, die „unmittelbaren Einfluss auf das Programm des Senders Timm haben“, zwar nicht stimmberechtigt und überdies „verpflichtet, sich in Zweifelsfällen zu enthalten“. Dies beweise aber doch lediglich, so Battis, dass tatsächlich ein Einfluss bestehe. „Nach allen Erfahrungen, das ist in Kapitalgesellschaften so, entscheiden in Zweifelsfällen die Kapitalgeber, die Eigentümer“, unterstreicht der Professor.

Er sieht sich nicht nur durch das erste Fernsehurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1961 bestätigt, das der damaligen Bundesregierung die Schaffung eines staatlichen (Zweiten) Deutschen Fernsehens untersagte. Vor allem bezieht sich Battis auf eine 1975 vom Tagesspiegel vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht erfochtene Entscheidung. Damals verwarf das Gericht die Gewährung zinsgünstiger Darlehen an kleine und mittlere, nicht zum Springer-Konzern gehörende Berliner Blätter („Tagesspiegel“, „Abend“, „Spandauer Volksblatt“), durch den Senat ohne jede Gesetzesgrundlage als unzulässig. Unmittelbare Subventionen, heißt es im Urteil, stellten einen rechtswidrigen Eingriff in den publizistischen Wettbewerb dar und verletzten das staatliche Neutralitätsgebot. Wie heute im Falle von Timm TV, so Battis, fehlte es auch damals an einer gesetzlichen Grundlage für den Eingriff des Staates in das Presse- und Rundfunkwesen.

Benedict M. Mülder

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