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Berlin: Selbstmord in der Haft: Mörder zündete Zelle an

Andreas G. hatte vor drei Jahren seine Cousine erstochen

Andreas G. saß erst zwei Wochen im Tegeler Knast. Am Freitagabend, eine Stunde nach dem Einschluss, verbarrikadierte er seine Einzelzelle 315 und legte Feuer. Als Wärter den Rauch entdecken, ist es schon zu spät. Die Beamten kommen nicht in die Zelle hinein, wertvolle Zeit verstreicht. Schließlich steht der ganze Raum in Flammen, auf dem Fußboden findet die Feuerwehr einen leblosen Körper. Andreas G. ist verbrannt. Der 29-Jährige wusste: Das Urteil lautete lebenslänglich. So schnell würde er die Justizvollzugsanstalt Tegel nicht mehr verlassen.

Andreas G. starb so grausam wie die Tat war, für die er büßen sollte. Am 2. Juni 2000 hatte der damals 27-Jährige seine 14-jährige Cousine im Weddinger Volkspark Humboldthain ermordet. Etwa 70 Mal hatte mit einem Messer zugestochen; bevor das Mädchen verblutete, rammte er ihr einen 54 Zentimeter langen Ast in den Körper. An der Leiche befestigte er einen Kofferanhänger. „Gute Reise“ stand darauf. Staatsanwalt Thorsten Neudeck sagte damals im Prozess: „Ich habe nie einen schrecklicheren Tatort gesehen.“

Andreas G. war zwei Wochen nach der Tat festgenommen worden, im Prozess im März 2001 gestand er den Mord. Über seine Motive hatte der Russlanddeutsche geschwiegen. „Ich weiß nicht mehr“, hörte der Richter immer wieder. Nina sei ein „böses Mädchen“ gewesen, sagte er an einem Prozesstag. Die Gutachter waren sich nicht einig, ob G. schuldfähig ist. Das Gericht urteilte: G. ist geistig minderbegabt, aber nicht geisteskrank. Nina sollte sexuell erniedrigt und vernichtet werden. Weil Nina, anders als er, beliebt und lebenslustig war, und von vielen begehrt wurde. Zwischen den Messerstichen und der bestialischen Misshandlung mit dem Ast hatte G. eine Zigarettenpause gemacht. Die achtlos weggeworfene Kippe überführte ihn dann anhand der DNA-Spuren als Täter.

Der gelernte Tierpfleger war damals in Revision gegangen, doch das Landgericht bestätigte das Urteil lebenslänglich. Solange hatte G. in U-Haft gesessen, am 7. März hatte er seine Strafe in Tegel angetreten. In dem 100 Jahre alten Bau der „Teilanstalt 1“ Feuer zu legen, fiel dem Raucher leicht. Dort, wo die Neuankömmlinge die ersten Wochen sortiert werden, waren Stuhl, Tisch und selbst das Bett aus Holz. Mit seinem Feuerzeug zündete er vermutlich die Bettwäsche an. Ein Ex-Häftling berichtete, dass es nicht leicht sei, die nach außen öffnenden Türen zu verbarrikadieren: „Da kann man nur Bett und Schrank vorstellen.“ Die Ermittlungen werden erschwert, weil die Zelle total ausbrannte. Fünf Wärter und fünf Häftlinge kamen wegen einer einer möglichen Rauchvergiftung vorsorglich in eine Klinik.

Es war nicht das erste Feuer, das der Russe gelegt hatte. Als 14-Jähriger hatte er in dem Dorf bei Wolgograd einen Schuppen angezündet und dabei laut gelacht. Andreas war dort mit seiner Cousine groß geworden, in den 90er Jahren kamen die Familien nach Deutschland.

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