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Berlin: Senat für Gen-Datei bei der Polizei

Justizsenator Körting: Im Grundsatz für genetischen Fingerabdruck von Sexualtätern / Garstka hat BedenkenVON HANS TOEPPEN BERLIN.Was in Deutschland vor wenigen Jahren noch undenkbar schien, soll jetzt Wirklichkeit werden: Eine Zentraldatei mit den DNA-Daten von Menschen für die Verbrechensbekämpfung der Polizei, eine Datenbank des Bundeskriminalamtes mit dem "genetischen Fingerabdruck".

Justizsenator Körting: Im Grundsatz für genetischen Fingerabdruck von Sexualtätern / Garstka hat BedenkenVON HANS TOEPPEN BERLIN.Was in Deutschland vor wenigen Jahren noch undenkbar schien, soll jetzt Wirklichkeit werden: Eine Zentraldatei mit den DNA-Daten von Menschen für die Verbrechensbekämpfung der Polizei, eine Datenbank des Bundeskriminalamtes mit dem "genetischen Fingerabdruck".Bundesjustiz- und Innenminister haben sich, wie berichtet, auf einen Gesetzentwurf vor allem für Sexualverbrecher geeinigt.Auch Berlins Justizsenator Erhart Körting (SPD) befürwortet für diesen Zweck grundsätzlich eine Speicherung der Gen-Daten, wie er dem Tagesspiegel gestern sagte.Der Senat insgesamt hat ohnehin schon vor kurzem seine Zustimmung zu dem Projekt erklärt.Erhebliche Bedenken hat allerdings der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka, obwohl die Bundeskonferenz der Datenschutzbeauftraten das Verfahren im vorigen Jahr im Prinzip akzeptiert hat.Genetischer Fingerabdruck: Das ist die Analyse des unverwechselbaren Erbguts eines Menschen und dessen codierte Darstellung.Eine Blutprobe, Gewebeprobe, Sperma, ein Haar reicht aus, um den "Fingerabdruck" im Labor zu produzieren.Verbrecher werden damit überführt - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings nie mit diesem Beweismittel allein -, Opfer identifiziert, Väter festgestellt, Verwandtschaftsbeziehungen geklärt.Die Überreste des 1979 gestorbenen KZ-Arztes Josef Mengele wurden auf diese Weise identifiziert, die badische Thronanwärter-Theorie über das Findelkind Kaspar Hauser widerlegt.In Berlin hatte das Verfahren seine Premiere 1988 im Vergewaltigungs- und Mordfall Claudia Mrosek.Der Täter gestand.Die DNA-Analyse ist zur Standardmethode geworden, haben auch die Datenschutzbeauftragten erklärt, um die Spuren von Verdächtigen, Opfern oder natürlich auch Unbeteiligten zuzuordnen.Unter Polizisten wird schon lange eine DNA-Datei vor allem von Sexualstraftätern gefordert, um mögliche Wiederholungstaten zu klären.Vorbilder gibt es nach Angaben des Bundesjustizministeriums in England, Holland und den USA.Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben im vorigen Jahr restriktive Bedingungen an solche Dateien geknüpft: Eine gesetzliche Regelung, ein Verbot aller Daten mit persönlichkeitsrelevanten Erkenntnissen und die Speicherung nur bei Wiederholungsgefahr.Der Bundesjustizminister will aber alle verurteilten Sexualtäter erfassen und zusätzlich schwere sonstige Straftäter, bei denen die Staatsanwälte Wiederholungsgefahr annehmen - ein Komplex, der öffentlich noch nie erörtert worden ist und den Strafverfolgern weitreichendes Ermesssen ließe.Garstka lehnt das ganze "persönlich" ab."Wir treten eine Lawine los, die wir nicht aufhalten können", sagte er gestern.Irgendwann könne doch die Erfassung der ganzen Persönlichkeit möglich sein und schließlich auch die Speicherung "jedes Fahrraddiebs".

HANS TOEPPEN

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