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Berlin: Senat kauft Investoren das Risiko ab

In Karow-Nord unterläuft Berlin mit Sonderregelung den eigenen Förderungsstopp für den Wohnungsbau

Der Verkauf von 1400 Wohnungen in Karow-Nord für 74,5 Millionen Euro an die niederländische Immoplus BV wird wegen der finanziellen Zugeständnisse des Landes von den Grünen hart kritisiert. Der Senat hat für die Veräußerung der in den 90er Jahren vom Bauunternehmer Klaus Groth errichtete Wohnsiedlung eine Sonderregelung verabschiedet, die der Haushaltsexperte der Grünen, Oliver Schruoffenegger, eine „Lex Groth“ nennt. Obwohl die Besitzer der 1400 Wohnungen in Karow ihre Immobilien an die Holländer verkaufen, überweist ihnen die landeseigene Investitionsbank bis 2016 weiter die für die Immobilien bestimmten Wohnungsbauförderungen. Insgesamt bekommen die Anleger ohne Immobilien über 40 Millionen Euro vom Land. Diese zusätzlichen Zuwendungen können die Anleger dazu nutzen, weitere Schulden aus ihrer Investition zu tilgen.

Ein Sprecher der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wollte mit dem Hinweis auf „Vertraulichkeit“ keine Details der Sonderregelung verraten. Er versichert, der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses sei über die Maßnahmen informiert worden und habe „die Vorlage zustimmend zur Kenntnis genommen“. Die landeseigene Förderbank bekommt nach Tagesspiegel-Informationen durch den Verkauf der Immobilien 25 Millionen Euro an Darlehen zurückgezahlt – sofort. Angeblich stehe das Land Berlin „wirtschaftlich deutlich besser da“ als bei anderen Lösungen, sagte der Verwaltungssprecher.

Oliver Schruoffenegger sieht dies anders: „Die Lex Groth kostet das Land Berlin richtig viel Geld, und der Käufer der Wohnungen hat ein Schnäppchen gemacht“. Das bestätigt Thomas Lippert. „Der Kaufpreis beträgt 74 Millionen Euro und die derzeitigen Mieteinnahmen bringen den holländischen Käufern eine Kapitalverzinsung von 7,7 Prozent ein“, sagt der Chef des Aktionsbundes aktiver Anlegerschutz e.V., der die Verkäufer beriet: Für Karow sei das ein guter Preis.

Für die Anleger aus Süddeutschland, auf deren Konten künftig landeseigene Wohnungsbauförderungen für Immobilien fließen, die sie gar nicht mehr besitzen, bedeutet der Verkauf der Wohnungen eine Erleichterung. Denn damit endet ihre Haftung für die in der Euphorie der neunziger Jahre viel zu teuer gebaute Siedlung. Insgesamt müssen Lippert zufolge Kredite in Höhe von 187 Millionen Euro getilgt werden. Gemessen am Kaufpreis sank der Wert der Wohnungen in knapp zehn Jahren um über 110 Millionen Euro.

Mit der Sonderregelung stößt der Senat auch Finanzsenator Thilo Sarrazin vor den Kopf. Dieser hatte den Ausstieg aus der Wohnungsbauförderung verkündet – und dass es keine Ausnahmen von dieser Regelung geben könne. Sarrazin wollte gestern keine Stellung nehmen.

Nach Angaben von Anlegerschützer Lippert bekommen die bisherigen Besitzer von der finanzierenden Bank eine „Haftungsfreistellung“. Die Kredite für die Karower Wohnungen hatte die Berlin-Hyp zugesagt, die damals noch vom Parteifreund des Karow-Bauträgers Groth, dem CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky, geführt wurde. Die Berlin-Hyp, die vom Land verkauft wurde, steht dank der Senats-Zusage nun bestens dar: Mit dem Kaufpreis und Nachzahlungen der Anleger werden deren Kredite fast komplett zurückgezahlt, so Lippert.

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