zum Hauptinhalt

Berlin: Senat muss nicht länger für die S-Bahn aus BVG-Zeiten zahlen

Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht bringt der Landeskasse 500 Millionen MarkKlaus Kurpjuweit Der Senat hat sein Weihnachtsgeschenk bereits gestern erhalten. Knapp 400 Millionen Mark muss er nicht länger für die S-Bahn für die Zeit unter BVG-Regie ausgeben, und rund 100 Millionen Mark erhält er vom Bund zurück.

Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht bringt der Landeskasse 500 Millionen MarkKlaus Kurpjuweit

Der Senat hat sein Weihnachtsgeschenk bereits gestern erhalten. Knapp 400 Millionen Mark muss er nicht länger für die S-Bahn für die Zeit unter BVG-Regie ausgeben, und rund 100 Millionen Mark erhält er vom Bund zurück. Damit hatte eine Klage des Landes gegen das bundeseigene Eisenbahnvermögen gestern vor dem Bundesverwaltungsgericht zum großen Teil Erfolg. Der Senat forderte, wie berichtet, insgesamt 745 Millionen Mark. Er stand vor der paradoxen Situation, dass er der S-Bahn GmbH jährlich rund 450 Millionen Mark für den Betrieb zahlt, den diese im Westteil der Stadt auf Strecken abwickelt, die zuvor mit Geld aus der Landeskasse saniert worden waren. Auch einen Teil der Züge, die heute für die S-Bahn fahren, hatte der Senat angeschafft.

Seit 1990 fanden hierzu zwischen dem Senat und dem Bund Gespräche statt, ohne dass man sich einigen konnte. Daraufhin zog das Land vor Gericht. Der Senat wollte aus der Bundeskasse einen Ausgleich für einen Teil der Leistungen, die er übernommen hatte, als die S-Bahn im Westteil der Stadt unter Regie der BVG fuhr. Auf den Betreiberwechsel hatten sich der Senat und die Reichsbahn mit Einverständnis der Alliierten und der Bundesregierung 1983 geeinigt. Am 9. Januar 1984 übernahm die BVG dann den Betrieb auf zwei Strecken, nachdem die Reichsbahn zuvor den Betrieb eingestellt hatte.

Der Senat regelte mit der Bundesregierung auch die finanziellen Modalitäten. An einen Passus, was nach einer Wiedervereinigung passieren sollte, dachte man damals nicht. Der Bund stellte dem Land jährlich insgesamt 160 Millionen Mark für den Ausbau des Nahverkehrs bereit. Berlin steckte den größten Teil davon zu Lasten des U-Bahn-Baus in die Sanierung des maroden S-Bahn-Netzes, ohne dessen Eigentümer zu sein. Heute fehlt der U-Bahn selbst das Geld, um ihre desolaten Bahnhöfe auffrischen zu können, von deren Decken zum Teil bereits das Wasser tropft. Die Status-Fragen blieben im S-Bahn-Vertrag ausgeklammert. Berlin finanzierte dann unter anderem maßgeblich auch den Kauf neuer S-Bahn-Züge, die heute bei der S-Bahn GmbH fahren. Allein hierfür machte der Senat 109 Millionen Mark geltend, die er auch zurück haben wollte. Daraus wurde aber nichts. Auch nach der Einheit 1990 verwaltete der Senat die S-Bahn-Strecken im Westteil nach dem Einigungsvertrag bis Ende 1993 weiter - und zahlte auch dafür, zum Beispiel für den Wiederaufbau des Südrings. 37 Millionen Mark erhält er jetzt nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dafür zurück. Zudem muss er aufgenommene Darlehnen in Höhe von 392 Millionen Mark nicht tilgen. Das Gericht bestätigte auch den Anspruch auf Erstattung von 64 Millionen Mark für erbrachte Zinsen und Tilgungen.

Die beklagte Bundesdienststelle Eisenbahnvermögen wollte nicht zahlen, weil sie der Ansicht war, dass die S-Bahn unter Regie der BVG voll ins städtische Nahverkehrsnetz integriert und damit keine Eisenbahn im klassischen Sinn mehr gewesen sei. Die S-Bahn war aber von Anfang an ein Nahverkehrsmittel - ursprünglich zusammengefaßt unter dem Begriff Stadt-, Ring- und Vorortbahnen. Und bereits am 2. Juli 1990 wurden am Bahnhof Friedrichstraße über die Stadtbahn beide Netze im Ost- und Westteil wieder miteinander verbunden. Vom 1. April 1992 fuhren die Züge aus dem einstigen Westnetz dann auch wieder nach Potsdam, Ende Mai folgte Oranienburg, und seit Ende August 1992 fahren die Züge auch wieder nach Mahlow. Damit waren noch unter Regie der BVG die wichtigsten Umlandverbindungen wieder hergestellt und die S-Bahn hatte - fast - ihre frühere Bedeutung zurückgewonnen. Anfang 1994 kam die S-Bahn dann zur Bahn AG zurück, in der auch die Reichsbahn aufgegangen war. Damit wurde die S-Bahn auch in Berlin wieder das, was sie im übrigen Bundesgebiet immer war: eine Einrichtung des Bundes.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false