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Berlin: Sexualmord: Täter stand auf Fahndungsliste Bereits Verurteilter hatte Auflagen nicht erfüllt

Er galt als notorischer Vergewaltiger und saß deshalb jahrelang im Gefängnis. Doch dass der 54-Jährige, der sich am Dienstag bei der Polizei stellte und zugab, in einer Hellersdorfer Wohnung seine 49-jährige Bekannte getötet zu haben, deshalb auch unter sogenannter Führungsaufsicht stand, wusste sein Opfer offenbar nicht.

Er galt als notorischer Vergewaltiger und saß deshalb jahrelang im Gefängnis. Doch dass der 54-Jährige, der sich am Dienstag bei der Polizei stellte und zugab, in einer Hellersdorfer Wohnung seine 49-jährige Bekannte getötet zu haben, deshalb auch unter sogenannter Führungsaufsicht stand, wusste sein Opfer offenbar nicht. „Grundsätzlich weiß das Umfeld einer Person nicht, wenn diese unter Führungsaufsicht steht. Es gibt keine generelle Information darüber“, sagt Justizsprecher Arnd Bödeker. Dies ließe der Gesetzgeber aus Gründen des Datenschutzes nicht zu, zudem habe jemand, der seine Strafe verbüßt hat, auch Persönlichkeitsrechte. Ausnahmen gäbe es in Einzelfällen: Beispielsweise, wenn ein Kontaktverbot angewiesen wird. „Dann muss die andere Person natürlich wissen, warum dieses auferlegt wurde“, erklärt Bödeker.

Der 54-Jährige soll die 49-jährige Frau erschlagen haben. Bereits in den 80er Jahren verbüßte er eine Haftstrafe von sieben Jahren wegen Vergewaltigung. Zuletzt wurde er 2000 erneut deswegen verurteilt. Weil er nach der Entlassung weiterhin als gefährlich galt, stellte ein Richter ihn unter Führungsaufsicht – für fünf Jahre. Anfang Januar 2012 sollte sie enden. Die Führungsaufsicht beinhaltet Auflagen. Der 54-Jährige musste sich etwa regelmäßig bei einem Bewährungshelfer in Schöneberg melden. Laut Justiz stehen derzeit in Berlin 2850 Ex-Straftäter unter Führungsaufsicht. Eine Statistik darüber, nach wievielen gefahndet wird, gibt es nicht. „Die Maßnahme ist keine Rundum-Bewachung“, betont Bödeker. Die ersten Jahre habe die Führungsaufsicht „gut geklappt“, doch dann erschien der Mann Ende 2010 nicht mehr zu den vereinbarten Terminen. Da ein solcher Verstoß wieder eine Straftat darstellt, erging wieder Haftbefehl gegen ihn. Doch der 54-Jährige erschien nicht zum Haftantritt kurz vor Weihnachten 2011.

Er war untergetaucht, galt als unbekannt verzogen. Daraufhin habe die zuständige Stelle beim Landeskriminalamt nach ihm gefahndet, sagt Bödeker. Zu spät für Ramona M., noch bevor die Fahnder ihn fassen konnten, soll er am Montag seine Bekannte in der Wohnung ihres Freundes vergewaltigt und getötet haben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte dazu: „Wir haben alles erforderliche getan. Bedauerlicherweise konnte der Mann nicht gefasst werden, bevor es zu einer neuerlichen Tat kam.“ tabu

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