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Sicherheitsverwahrung: Vergewaltiger bleibt frei

Erneut scheiterte die Staatsanwaltschaft mit einem Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung. Dabei wurde der Mann schon dreimal zuvor wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt - doch die Richter halten den Mann nicht mehr für gefährlich.

Er war gerade 17 Jahre alt, als er erstmals eine Frau attackierte. Dreimal wurde der Mann wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt, einmal raubte er einer Frau die Handtasche, 1996 folgte ein tödlicher Angriff. Während seiner neunjährigen Haft beging Peter P. eine weitere Straftat. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein Hangtäter, der auch nach Verbüßung seiner Haft weggeschlossen werden sollte. Doch das Landgericht lehnte gestern die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung (SV) ab.

Bei der Haft nach der Haft handelt sich um eine der schwersten Maßnahmen des Strafrechts. Entsprechend hoch sind die Hürden, die der Bundesgerichtshof für die Ausnahme aufgestellt hat. An ihnen ist die Berliner Anklagebehörde bei jedem Anlauf bisher gescheitert. Auch im Fall des 44-Jährigen wiesen die Richter darauf hin, dass SV nur dann verhängt werden darf, „wenn der Betroffene mit hinreichender Gewissheit gegenwärtig für die Allgemeinheit gefährlich ist“.

Zwei Gutachter hatten die Richter eingeschaltet. Beide kamen zu dem Ergebnis, dass bei Peter P. zwar „gewisse Defizite in der Persönlichkeit“ vorliegen. Eine gegenwärtige Gefährlichkeit aber sahen sie nicht. Der Verurteilte habe sich in den letzten Jahren intensiv um Therapien bemüht, hieß es im Urteil. Inzwischen sei P. aus der Haft entlassen worden. Sein Leben in Freiheit sei gut vorbereitet worden. Er stehe unter Führungsaufsicht und werde weiterhin an Therapien teilnehmen.

Peter P. kam stark alkoholisiert nach Hause, als es im September 1996 zu einem Streit mit seiner Lebensgefährtin kam. Mehrfach stach er mit einem Messer zu. Nach etwa fünf Jahren im Gefängnis wurden ihm Vollzugslockerungen zugestanden. Eineinhalb Jahre später lernte der Freigänger eine Frau kennen. Als er bei ihr renovieren sollte, griff er sie von hinten an. „Ich wollte ihr zeigen, was ich für sie empfinde, und sie küssen“, sagte er gestern. Er zog sie zu Boden, hielt ihr den Mund zu, ließ dann aber von ihr ab. Für den Übergriff erhielt er weitere acht Monate Haft. Die Intensität gegenüber früheren Taten sei wesentlich geringer gewesen, hieß es nun. Durch die Therapien habe er gelernt, seine Defizite besser zu verstehen. Inzwischen arbeitet der Entlassene als Hausmeister und hofft auf eine feste Anstellung. Ob die Staatsanwaltschaft die Entscheidung anfechten wird, ist noch offen. Kerstin Gehrke

Kerstin Gehrke

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