zum Hauptinhalt

Sicherungsverwahrung: Justizsenatorin gegen Gesetzespläne

Justizsenatorin Gisela von der Aue hält das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig.

Das sagte die SPD-Politikerin auf einer Tagung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger am Montagabend. Von der Aue kritisierte die Formulierungshilfen der schwarz-gelben Koalition in Bezug auf den Umgang mit den sogenannten Altfällen – bundesweit betrifft das etwa 80 Täter, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Unrecht mehr als zehn Jahre in Sicherungsverwahrung saßen. Die Richter in Straßburg hatten bemängelt, dass in Deutschland 1998 die Höchstgrenze von zehn Jahren gestrichen worden war und einige Täter bis heute in nachträglich verlängerter Verwahrung sitzen. Nach dem Urteil müsste nach zehn Jahren Sicherungsverwahrung entlassen werden, wer vor 1998 zum Täter wurde. Die Bundesregierung möchte dies vermeiden, und die Männer in „geeigneten Einrichtungen“ unterbringen. Von der Aue hält dagegen, dass diese Insassen nach maximal zehn Jahren Verwahrung grundsätzlich freizulassen seien. Der Rechtsexperte der Grünen im Abgeordnetenhaus, Dirk Behrendt, wies darauf hin, dass das Land Berlin nach Zustandekommen eines Gesetzes der Bundesregierung eine Verfassungsklage dagegen einreichen könne. Aus dem Haus der Justizsenatorin hieß es am Dienstag, noch befinde sich die Bundespolitik in einem Meinungsbildungsprozess. Von der Aue diskutiere mit Politikern aller Parteien über das umstrittene Gesetzesvorhaben.

Strafverteidiger, die Sicherungsverwahrte in der Justizvollzugsanstalt Tegel betreuen, kritisierten erneut, dass die dortigen Bedingungen unzureichend seien. „Es gibt wenig bis keine geeigneten therapeutischen Angebote und Erprobungsmöglichkeiten. Eine Reform der Unterbringung ist zwar geplant, deren Finanzierung jedoch noch vollkommen unklar“, sagte Rechtsanwalt Sebastian Scharmer. Die Straßburger Richter beriefen sich auch auf ein Gutachten, das das „Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung oder Strafe“ erstellt hatte – und zwar nach einem Besuch des Berliner Gefängnisses in Tegel.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false