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Sieg für Senat: Richter sagen Ja zur Umweltzone

Das Verwaltungsgericht weist elf vom ADAC unterstützte Klagen zurück. Damit wird im nächsten Jahr das Fahrverbot in der Innenstadt erweitert.

Die Umweltzone bleibt – und der Senat darf im nächsten Jahr noch mehr Autos vom Fahren in der Innenstadt ausschließen als bisher. Das Verwaltungsgericht hat am Mittwoch die Klagen von elf Autofahrern, die finanziell vom ADAC unterstützt worden waren, zurückgewiesen. Die Umweltzone sei rechtmäßig, entschied die 11. Kammer.

Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte Richter Norbert Kunath deutlich zu erkennen gegeben, dass die Klage erfolglos sei. „Die Umweltzone ist keine bösartige Erfindung des Senats“, machte er den Klägern klar. Zahlreiche Städte in Europa hätten ähnliche Regularien erlassen, um die Luftqualität zu verbessern. „Irren sich all diese Kommunen in Europa?“, fragte Kunath schon fast provokativ in Richtung der Kläger. Hätten sie die Zeichen erkannt und die Klage in der Verhandlung zurückgezogen, hätten sie zwei Drittel der Verfahrenskosten gespart, die sie nun – zusammen mit dem ADAC – in voller Höhe berappen müssen.

Die Kläger hatten argumentiert, die Umweltzone mit den Fahrverboten innerhalb des S-Bahn-Rings für Autos, die nicht die Abgasnormen erfüllen, sei unverhältnismäßig, weil ein Effekt nicht nachweisbar sei. Außerdem sei das Gebiet mit 88 Quadratkilometern zu groß. Berlin sei auch eine große Stadt, sagte Kunath dazu; damit war dieses Thema schnell vom Tisch.

Durch 15 Ordner mit zusammen rund 400 Seiten zur Problematik der Luftreinhaltung habe er sich in den vergangenen vier Wochen gewühlt, sagte Kunath. Er habe fast nichts anderes mehr gelesen.

Am Ende urteilten die Richter, dass der Luftreinhalte- und Aktionsplan des Senats vom August 2005 rechtmäßig sei und die Kläger in ihren Rechten nicht verletze. Beim Aufstellen des Plans habe sich die Verwaltung Mühe gegeben, konstatierte auch die Klägerseite. Der Plan sei ohne formale Mängel.

Aus den in den Vorjahren festgestellten Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerten, die zum großen Teil vom Autoverkehr komme, ergibt sich nach Ansicht der Richter zweifelsfrei, dass die bestehenden Grenzwerte für Schadstoffe überschritten worden sind und in Zukunft weitere Überschreitungen zu befürchten waren. Deshalb sei der Senat verpflichtet gewesen, Schritte zur Luftreinhaltung zu ergreifen. Der 104 Seiten umfassende Plan enthalte eine ausführliche Analyse und einen detaillierten Maßnahmenkatalog. Die ergriffenen Schritte seien auch verhältnismäßig, da sie grundsätzlich geeignet seien, den Schadstoffanteil zu reduzieren.

Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke) erklärte, das Urteil bestätige die auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung ausgerichtete Umweltpolitik des Senats, die auf seriösen wissenschaftlichen Grundlagen entwickelt worden sei.

An Autofahrer, die eine gelbe Plakette am Fahrzeug haben, appellierte Lompscher, sich schnell noch vor Jahresende um eine Nachrüstung für einen Partikelfilter zu kümmern. Dann können sie mit ihren Autos auch im nächsten Jahr in die Umweltzone fahren. Das Fahrverbot wird vom 1. Januar an auf Fahrzeuge mit gelben und roten Plaketten erweitert.

Nach Angaben der Fachgemeinschaft Bau müssen dann über 80 Prozent ihrer Mitglieder Fahrzeuge ersetzen; 14 Prozent davon müssten sogar den gesamten Fuhrpark austauschen, was für kleinere Betriebe zum Aus führen könne. Ähnliche Warnungen hatte es zuhauf auch vor der ersten Stufe der Umweltzone gegeben, die Anfang 2008 eingerichtet worden war. Zu der prognostizierten Pleitewelle war es aber nicht gekommen.

Das Gericht hat eine Berufung zugelassen. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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