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Berlin: Silvester in Berlin: Knaller am Körper versteckt - Die gefährlichen Böller aus Polen sind wieder auf dem Weg in die Hauptstadt

An der polnischen Grenze sind seit Freitag 2235 Silvester-Raketen und Knaller beschlagnahmt worden. Das teilte das Hauptzollamt Schwedt am gestrigen Montag mit.

An der polnischen Grenze sind seit Freitag 2235 Silvester-Raketen und Knaller beschlagnahmt worden. Das teilte das Hauptzollamt Schwedt am gestrigen Montag mit. Der Zoll geht verstärkt gegen die illegale Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus Polen vor, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Diese gefährlichen Böller fallen wegen ihres deutlich höheren Schwarzpulveranteils unter das Sprengstoffgesetz. Erlaubt sind in Deutschland nur sechs Gramm Schwarzpulver. In den Vorjahren waren sogenannte Polenböller mit bis zu fünfzig Gramm Aluminiumpulver-Mischung beschlagnahmt worden. Diese Mischung hat die fünffache Sprengkraft von Schwarzpulver.

Angesichts dieser Gefahren überrascht der Leichtsinn der Schmuggler. Der Zoll berichtete gestern, dass die Knaller in größeren Mengen am Körper versteckt werden. In einem Fall habe ein Mann 255 Kracher am Körper getragen. Bei einer Zündung hätten diese den Effekt einer Handgranate gehabt. Andere Einkäufer auf den grenznahen Märkten hatten Böller in Hosenbund, Rocksaum, Stiefeln und Jackentaschen verborgen. Am Wochenende wurden gegen zehn Deutsche Strafverfahren eingeleitet.

In Berlin hat die Polizei bislang noch keine illegal eingeführten oder falsch gelagerten Silvesterböller beschlagnahmt. Das sagte ein Sprecher gestern auf Anfrage. Spannend werde es für die Polizei erst nach Weihnachten. Denn erst ab dem 28. Dezember dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden. Einen Tag vor dem Verkaufsstart, also am 27. Dezember, werden die Beamten mit Kontrollen beginnen. "Und dann wird es auch die ersten Funde und die ersten unerlaubten vorzeitigen Verkäufe geben", sagte ein Beamter. Im Vorjahr waren allein in der Silvesternacht 53 Menschen durch Böller schwer verletzt worden.

Die Gesetze sind streng. Nur an drei Tagen darf Pyrotechnik der Klasse II (so genanntes Kleinfeuerwerk) verkauft werden - und dann nur an Erwachsene. Da der 31. in diesem Jahr ein Sonntag ist, also nur bis zum 30. Dezember. Verkaufen darf jeder Händler, der das zwei Wochen vorher beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (Lagetsi) angezeigt hat. Nur Kleinstfeuerwerk (Klasse I) darf ganzjährig angeboten werden. Alle Artikel müssen von der Bundesanstalt für Materialprüfung zugelassen sein. Verstöße gegen die Auflagen können mit Freiheitsstrafen oder Geldbußen bis 100 000 Mark geahndet werden.

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