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Berlin: So wird man Existenzgründer

Eine IchAG kann jeder gründen, der Arbeitslosengeld oder -hilfe bezieht oder in einer Arbeitsbeschaffungs- bzw. Strukturanpassungsmaßnahme steckt.

Eine IchAG kann jeder gründen, der Arbeitslosengeld oder -hilfe bezieht oder in einer Arbeitsbeschaffungs- bzw. Strukturanpassungsmaßnahme steckt. Die Antragsformulare gibt es bei allen Arbeitsämtern oder im Internet. Die Bewilligung des „Existenzgründungszuschusses“ – so die formale Bezeichnung der Ich-AG – ist unabhängig von der Geschäftsidee des Unternehmens. Es muss also kein Geschäftskonzept bei den Behörden vorgelegt werden.

Dem Antrag muss ein Gewerbeschein beigelegt werden. Damit wird die Selbstständigkeit nachgewiesen. Bei einer handwerklichen Tätigkeit ersetzt eine Bestätigung der Handwerkskammer den Gewerbeschein.

Der Zuschuss wird für bis zu drei Jahre gewährt. Er beträgt monatlich 600 Euro im ersten Jahr, 340 Euro im zweiten und 240 Euro im dritten Jahr.

Um weiterhin förderungsberechtigt zu sein, muss der Ich-AGler jeweils nach einem Jahr nachweisen, dass sein Jahreseinkommen unter 25 000 Euro gelegen hat. Der bereits gezahlte Zuschuss muss jedoch in keinem Fall zurückerstattet werden.

Der Ich-AGler kann auf Kosten des Arbeitsamtes an diversen Fortbildungsseminaren teilnehmen.

Seit Mitte Juli können die Gründer zusätzlich Mitarbeiter einstellen, die nicht zur Familie gehören. hwi

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