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Berlin: Sommerferien: Endlich ein bisschen Wärme

Im Streit mit dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe um die Auswertung der Computerdateien des NPD-Anwalts Horst Mahler verschärft die Berliner Staatsanwaltschaft die Gangart. Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" meldete, schalteten die Staatsanwälte in Berlin auf stur, nachdem Karlsruhe aus Rücksicht auf den NPD-Verbotsantrag die Verwendung von Computerdateien Mahlers untersagt und deren Rückgabe angeordnet hatte.

Im Streit mit dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe um die Auswertung der Computerdateien des NPD-Anwalts Horst Mahler verschärft die Berliner Staatsanwaltschaft die Gangart. Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" meldete, schalteten die Staatsanwälte in Berlin auf stur, nachdem Karlsruhe aus Rücksicht auf den NPD-Verbotsantrag die Verwendung von Computerdateien Mahlers untersagt und deren Rückgabe angeordnet hatte.

Jetzt erwäge die Staatsanwaltschaft, eine Beschwerde an das Verfassungsgericht zu richten. Das Verhalten Karlsruhes entspringe "purem Misstrauen".

Wie berichtet, hatte die Berliner Justiz bei einer Durchsuchungsaktion gegen den NPD-Anwalt Mahler am 11. Juni umfangreiche Materialien als mögliche Beweisunterlagen beschlagnahmt, darunter auch EDV-Anlagen. Mahler ist Bevollmächtigter der NPD im laufenden Parteiverbotsverfahren. Die in der NPD-Zentrale in Berlin sichergestellten elektronischen Daten seien vor der Rückgabe zu kopieren, entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. Die Kopien müssen versiegelt und bis auf weiteres beim Amtsgericht Tiergarten aufbewahrt werden.

Die NPD hatte dies verlangt, weil mit der Durchsuchungsaktion ihre "Prozessstrategie ausgespäht" worden sei. Bei der Aktion am 11. Juni waren Privat- und Büroräume Mahlers durchsucht worden. Die Berliner Justiz hatte die Durchsuchungen im Zuge eines gegen Mahler laufenden Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts der Volksverhetzung angeordnet.

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