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Berlin: Sozialwohnungen: 60.000 Wohnräume werden für die Mieter billiger

Die Fehlbelegungsabgabe im Sozialen Wohnungsbau wird in 13 weiteren Problemgebieten der Stadt aufgehoben. DieseRegelung beschloss der Senat am Dienstag mit Wirkung zum 1.

Die Fehlbelegungsabgabe im Sozialen Wohnungsbau wird in 13 weiteren Problemgebieten der Stadt aufgehoben. DieseRegelung beschloss der Senat am Dienstag mit Wirkung zum 1. Juli. Damit werden nun auch die Mieter von rund 60 000 Sozialwohnungen entlastet. Von der Befreiung von der Fehlbelegungsabgabe profitieren bisher schon die Mieter von 25 000 Sozialwohnungen in 16 Problemgebieten. In Zukunft sind es also insgesamt 85 000. Nur noch 16 000 Mieter in besseren Lagen müssen den Aufschlag auf die Sozialmiete weiterhin zahlen.

Diese Abgabe gilt für Sozialmieter, deren Einkommen die Grenze im Sozialen Wohnungsbau um mehr als 50 Prozent überschreiten. Stadtentwicklungssenator Peter Strieder sprach von gut 73 000 Mark Jahreseinkommen. Die Abgabe beträgt eine bis fünf Mark pro Quadratmeter.

Der Senat setzt mit seinem Beschluss die bisherige Politik fort. Seit Jahren wird versucht, auf diese die "soziale Entmischung" in bestimmten Stadtlagen zu verhindern und sogar wirtschaftlich stabile Zuzügler gewinnen. Die Fortzüge von Besserverdienenden sind ein Sorgenthema der Politik. Sozielmiete und Fehlbelegungsabgabe zusammen führen in vielen Fällen zu gleich hohen Mietkosten wie im frei finanzierten Wohnungsbau, wie Peter Strieder unterstrich. Bei einem Leerstand von 100 000 Wohnungen in der Stadt könnten daher viele problemlos in attraktiveren Wohnlagen eine bessere Wohnung finden. "Andere Interventionsmöglichkeiten zur Verbesserung der sozialen Mischung wären teurer, sagte Strieder zum Senatsbeschluss.

Der Verzicht auf die Zusatzabgabe bedeutet weniger Einnahmen im Stadtsäckel. Durch die am Dienstag beschlossenen Aufhebungen werden 4,1 Millionen Mark weniger in den Landeshaushalt fließen, in dem die Einnahmen aus der Fehlbelegungsangabe bisher mit 28 Millionen Mark veranschlagt waren. Die Aufhebung ist zunächst bis 2006 befristet. Bis dahin summiert sich der Einnahme-Verzicht auf 42 Millionen Mark.

Die Aufhebung der Fehlbelegungsabgabe bedeutet auch den Verzicht auf einen Wohnberechtigungsschein und die Begrenzung der Wohnungsgröße für neue Mieter. Wohnungsgröße verzichtet. Diese Regelung galt aber für die jetzt von der Zusatzabgabe befreiten Mieter teilweise schon bisher.

Zum ersten Juli werden Mieter in Straßen folgender Gebiete von der Fehlbelegungsabgabe befreit: Rungiusstraße (Neukölln), Paul-Hertz-Seidlung (Charlottenburg), Buckower Damm (Neukölln), Hakenfelde (Spandau), Gropiusstadt (Neukölln), Schillerhöhe (Mitte), Tirschenreuther Ring (Tempelhof), Zabel-Krüger-Damm (Reinickendorf), Märkisches Viertel (Reinickendorf), John-Locke-Siedlung (Tempelhof), Werner-Düttmann-Platz (Friedrichshain), Ackerstraße (Mitte).

Die bisher befreiten Gebiete sind: ebenfalls Bülowstraße und Neues Kreuzberger Zentrum, Rollbergsiedlung (Neukölln), Heinrich-Zille-Siedlung (Mitte), Wollankstraße (Wedding), Schlangenbader Straße (Wilmersdorf), Brunnenstraße (Mitte), Wassertorplatz (Kreuzberg, Mariannenplatz (Kreuzberg), "Sozialpalast" (Schöneberg), Mehringplatz (Kreuzberg), Dammweg-Siedlung (Neukölln), Thermometersiedlung (Steglitz), Sonnenallee (Neukölln), Britz-Süd (Neukölln) und Terrassen Schöneberg.

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