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Sozialwohnungen: Eine Subvention für die Wohnungswirtschaft

Die rot-rote Koalition streitet um die Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger. Die Berliner Regelung stieß im Bundestag und beim Bundesrechnungshof bisher auf Kritik, weil sie teuer und rechtswidrig sei. Ein Senatsbeschluss bleibt weiterhin fraglich.

Bei den Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger bahnt sich ein Koalitionsstreit an. Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linke) lässt in ihrer Verwaltung prüfen, ob die Richtwerte für die „angemessene Warmmiete“ kräftig erhöht werden können. Um etwa zehn Prozent, heißt es in Koalitionskreisen. Den Sozialdemokraten ist das zu viel. Sie wollen die Richtwerte nur mäßig anheben, um die gestiegenen Betriebskosten – vor allem die Heizkosten – auszugleichen.

Zwar will sich die SPD, wie auch die Grünen, einer sozialen Politik für Hilfeempfänger nicht verschließen, aber beide Parteien warnen vor einem Nebeneffekt: Die Zuschüsse, die den Wohnungseigentümern direkt zukommen, seien auch ein Subventionsprogramm für die Wohnungswirtschaft. Gerade die städtischen Wohnungsunternehmen hätten in den letzten Jahren ihre Mieten „unverhohlen auf die Richtwerte der AV Wohnen angehoben“, kritisierte die Grünen-Abgeordnete Ramona Pop.

Außerdem beharrt die SPD darauf, die tatsächlichen Wohnkosten nur noch ein halbes Jahr ungeprüft zu übernehmen, wie es bundesweit üblich ist. Noch zahlt der Senat ein ganzes Jahr die Miete in voller Höhe. Erst nach dieser Frist greifen die Richtlinien der „Ausführungsvorschrift (AV) Wohnen“, die zum Beispiel einen Zuschuss von 360 Euro monatlich für einen Einpersonen-Haushalt oder 705 Euro für einen Fünfpersonen-Haushalt als angemessen einstuft. Die Berliner Regelung stieß im Bundestag und beim Bundesrechnungshof auf Kritik, weil sie teuer und rechtswidrig sei.

Trotzdem warnte die Linken-Abgeordnete Elke Breitenbach: „Bei der Verkürzung der Jahresfrist sollten wir nichts überstürzen“. Der Senat will die umstrittene AV Wohnen eigentlich bis Mitte Juli reformieren. „Das sehe ich noch nicht“, sagte Breitenbach gestern. Sie hofft, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den Kosten der Unterkunft, die sich jetzt konstituiert, das Berliner Modell weitgehend akzeptiert. Deren Empfehlungen solle man abwarten. Rückendeckung erwartet die Linke auch vom „Deutschen Verein“, einem bundesweiten Forum der Kommunen und Wohlfahrtsverbände, der auch empfiehlt, Zwangsumzüge von Hartz-IV-Empfängern zu vermeiden.

Im Januar 2008 lagen die Wohnkosten, die der Staat übernimmt, in Berlin bei 352 Euro monatlich pro Bedarfsgemeinschaft. Das ist weniger als in Hamburg (378 Euro) und mehr als in Bremen (327 Euro) – orientiert am Mietniveau des jeweiligen Ortes. Im Vergleich zu München, Köln oder Hamburg sind die Berliner Mieten niedrig. Dennoch plädiert die Linke für höhere Wohnkosten-Richtwerte. Man müsse sich an den Preisen für eine Neuvermietung orientieren. So wären etwa für Einpersonen-Haushalte nicht 360 Euro, sondern 410 Euro Zuschuss korrekt, so Breitenbach. za

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