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Berlin: Späte Strafe für „guten Onkel“ Bluttat im Rausch?

78-Jähriger wegen Kindesmissbrauchs vor 18 Jahren verurteilt Doppelmord im Einfamilienhaus wird vor Gericht verhandelt

Die junge Frau hat lange geschwiegen. Schließlich war Hans L. ein guter Bekannter ihrer Familie. Wenn er früher zu ihnen nach Hohenschönhausen kam, dann war er der „gute und reiche Onkel aus dem Westen“. Für die heute 28-Jährige aber war er der Mann, der sie immer wieder sexuell missbrauchte. Mehr als 18 Jahre nach dem ersten Übergriff saß sie ihm gestern im Gerichtssaal gegenüber. Sie hatte erst spät Anzeige erstattet.

Nach der Anzeige hatte der 78-jährige Angeklagte die Vorwürfe noch bestritten. Im Prozess vor dem Berliner Landgericht aber erklärte sein Verteidiger, dass die Vorwürfe zutreffend seien. Hans L. bedauere die Vorfälle, sagte der Anwalt. Er könne sich bis heute nicht erklären, wie es dazu gekommen sei. Der frühere Schneidermeister bestätigte das durch ein Nicken. Sehr detailliert berichtete er dagegen von Kontrollen an der Grenze oder von Schwierigkeiten mit Medikamenten, die er seiner Mutter bringen wollte.

Angelika K. (Name geändert), die als Nebenklägerin mit im Gerichtssaal saß, hörte schweigend zu. Sie war zehn Jahre alt, als die Übergriffe in der Wohnung ihrer Eltern oder bei gemeinsamen Reisen nach Rügen begannen. „Die körperlichen und seelischen Folgen der Tat wirken bis heute fort“, sagte der Anwalt von Angelika K. Die acht Punkte der Anklage seien „nur die Spitze des Eisberges“. Gegen den Rentner wurde wegen sexuellen Missbrauchs zwischen 1984 und 1988 eine Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verhängt. Strafmildernd wirkte sein Geständnis, das Angelika K. umfangreiche Aussagen ersparte. Zudem muss er an das Opfer als symbolische Sühne 1000 Euro zahlen. K.G.

Im Halbschlaf hörte Bärbel R. das Knarren einer Diele. Doch für die 42-jährige Mutter waren die Geräusche am frühen Morgen des 10. August letzten Jahres in ihrem Einfamilienhaus in Weißensee nicht mit einer Gefahr verbunden. Sie glaubte, dass ihre 16-jährige Tochter endlich nach Hause gekommen sei. Auf dem Weg zur Küche aber stand sie plötzlich einem fremden Mann gegenüber. Der 32-jährige Oliver A. soll unbarmherzig erst auf Bärbel R., dann im Schlafzimmer auf ihren Ehemann Günter R. eingestochen haben. Der 63-jährige Bauunternehmer starb noch am Tatort, Bärbel R. drei Monate später. Ab Freitag muss sich der gelernte Schlosser A. wegen Doppelmordes vor dem Berliner Landgericht verantworten.

Oliver A. ist für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt. Mit 17 Jahren verging er sich an einer Zwölfjährigen. Mit 25 erschlug er im Vollrausch einen Zechkumpan und bekam dafür viereinhalb Jahre Haft. Nach rund drei Jahren im Maßregelvollzug kam er frei. Der Rest der Strafe war bis 2004 zur Bewährung ausgesetzt worden. Gutachter waren der Auffassung, Oliver A. habe seine Alkoholprobleme nach einer Therapie im Griff. Die Justiz ging von einer „positiven Zukunftsprognose“ aus.

Bärbel R. beschrieb den Täter so: ein Mann „mit dunkler Hautfarbe, wahrscheinlich Mulatte“. Gefasst wurde Oliver A., Sohn einer Deutschen und eines Kongolesen, weil anhand einer am Tatort gefundenen Zigarettenkippe sein genetischer Fingerabdruck ermittelt werden konnte, der mit einem beim Bundeskriminalamt gespeicherten Datensatz übereinstimmte. Nach seiner Festnahme sagte Oliver A. zuerst, er sei in „Bereicherungsabsicht“ in das Haus eingestiegen. In einer nächsten Vernehmung erklärte er, er sei der Tochter des Ehepaares nachgegangen, weil sie ihn an eine frühere Freundin erinnert habe. Aufgrund von Alkohol und Kokain habe er sich „wie besoffen“ gefühlt, habe in „Panik“ zugestochen. In seiner letzten Aussage bei der Polizei berief er sich schließlich auf einen „Filmriss“.

Wieder hängt das Urteil gegen Oliver A. von den Gutachtern ab. Hat er im Rausch zugestochen? War er vermindert schuldfähig? Zeugen sollen bestätigt haben, dass Oliver A. in jener Nacht von einer Zechtour kam. Von ihrer Aussage und von Untersuchungen zu seinem Kokain-Konsum wird der Ausgang des Verfahrens abhängen. Bislang sind sechs Verhandlungstage bis zum 4. Februar terminiert.

Kerstin Gehrke

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